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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Ein See wird Naturschutzgebiet: Umweltminister Tobias Goldschmidt besucht den Winderatter See im Kreis Schleswig-Flensburg

Umweltminister Tobias Goldschmidt: „Lebendige Weidelandschaften, Moore und Gewässer wie am Winderatter See prägen Schleswig-Holstein. Dieser See ist ein wichtiger Lebensraum für seltene Arten wie Rotbauchunke, Laubfrosch, Kammmolch und Fischotter und wird deshalb künftig unter Naturschutz gestellt. Unsere Natur besser zu schützen, ist ein zentrales Vorhaben der Landesregierung, deshalb machen wir hier Tempo.“

Letzte Aktualisierung: 24.04.2026

HUSBY/KIEL. Umweltminister Tobias Goldschmidt besuchte heute (24. April) das geplante Naturschutzgebiet Winderatter See im Kreis Schleswig-Flensburg. Dabei legte er gemeinsam mit Vertretern der Gemeinden Sörup, Husby und Ausacker zu Fuß die sechs Kilometer lange Strecke rund um den See zurück. Der See ist ein besonderer Lebensraum für seltene Arten wie Rotbauchunke, Laubfrosch, Kammmolch oder Fischotter. Im Gebiet brüten und rasten zudem Vögel wie Flussseeschwalben, Blaukehlchen, Seeadler oder Kraniche.
 
Der See und der Fluss Kielstau werden zusammen mit den umgebenden, weitläufigen Weidelandschaften, Moorflächen und naturnahen Laubwäldern als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Für den Entwurf der Schutzgebietsverordnung läuft derzeit das öffentliche Beteiligungsverfahren. Der Winderatter See ist eins von vier neuen Naturschutzgebieten mit insgesamt 1.000 Hektar Fläche, die das Land Schleswig-Holstein noch in dieser Legislaturperiode in einem beschleunigten Verfahren ausweist.
 
Diese Vielfalt an Lebensräumen macht den Winderatter See landesweit zu etwas Besonderem. Bedrohte und seltene Arten wie Laubfrosch oder Rotbauchunken profitieren von dem Angebot an offenen Wasserflächen, artenreichem Grünland und naturnahen Laubwäldern. Im Gebiet brüten und rasten Vögel wie Flussseeschwalben, Blaukehlchen, Seeadler oder Kraniche. Das vernetzte System von Fließ- und Stillgewässern hat auch den Fischotter zurück ins Gebiet gelockt. Ich bin gespannt, hier heute gemeinsam mit den Bürgermeistern der Region auf Spurensuche zu gehen – und kann diese Wanderung allen empfehlen, die Lust auf entspannte Stunden mitten in der Natur haben“, sagte Goldschmidt.
 
Seit 2010 betreut der Verein Winderatter See-Kielstau e.V. das Gebiet und ist Ansprechpartner vor Ort. Gemeinsam mit der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, der Stiftung Aktion Kulturland, der Integrierten Station Geltinger Birk sowie lokalen Landwirten werden verschiedene Naturschutzmaßnahmen durchgeführt. Dazu zählt, die Flächen extensiv mit Robustrindern zu beweiden, zahlreiche Amphibiengewässer wiederherzustellen und Streuobstwiesen anzulegen.
 
„Dieser See ist eine besondere Perle der Natur Schleswig-Holsteins. Mit dem Gewässer, dem offenen Grünland und dem Wald zeigt sich hier, wie vielfältig Schleswig-Holstein einmal überall war. Dieses Gebiet zu schützen und zu entwickeln, geht nur mit den Menschen vor Ort. Wir wären heute nicht hier ohne die besondere Arbeit des Vereins Winderatter See-Kielstau. Auch die Zusammenarbeit mit den Landwirten ist entscheidend, weil sie das historische Grünland mit ihrer Arbeit offenhalten“, sagte Goldschmidt.
 
Winderatter See ist Teil der Umweltministeriums-Initiative für 1.000 Hektar neue Naturschutzgebiete
 
Um diese Vielfalt an Lebensräumen und Arten zu erhalten, wird das Gebiet nun unter Naturschutz gestellt. Größere Bereiche der Kulisse sind bereits als europäisches Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH) gemeldet. Die Naturschutzgebiets-Verordnung mit ihren präzisen Schutzregelungen ist das wirksamste Mittel zum Schutz der Landschaft, der Arten und Lebensgemeinschaften. Das geplante Naturschutzgebiet hat eine Größe von knapp 350 Hektar.
 
Für die Ausweisung von Naturschutzgebieten bildet die Landes-Biodiversitätsstrategie „KURS NATUR 2030“ dabei den übergeordneten Rahmen. Sie verfolgt das Ziel, den Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen und eine Trendumkehr einzuleiten. Schutzgebiete sind dabei ausdrücklich ein zentrales Instrument, um besonders wertvolle Lebensräume und Arten zu sichern. Hierzu ist der Flächenanteil der Naturschutzgebiete von 3,2% auf 3,6% der Landesfläche bis 2030 zu erhöhen.
 
Winderatter See: Was weiterhin erlaubt sein soll – und was nicht
 
Für den Winderatter See wurde in der Vorbereitungsphase ein Schutzwürdigkeitsgutachten erstellt und Austauschgespräche mit EigentümerInnen, NutzerInnen, sowie mit den Gemeinden Sörup, Ausacker und Husby geführt. Ein Entwurf der Schutzgebietsverordnung mit Abgrenzungs- und Übersichtskarten wurde erarbeitet, der nun in der öffentlichen Beteiligung ist. Dazu zählt: Im Naturschutzgebiet gilt grundsätzlich ein Wegegebot. Es ist nicht erlaubt, Feuer zu machen oder Müll liegen zu lassen, Pflanzen zu pflücken, und Hunde sind anzuleinen. Angeln soll weiterhin möglich sein, aber es ist geplant, die ausgewiesenen Plätze zu beschränken. Weiterhin zulässig soll auch die forstwirtschaftliche Nutzung der Waldflächen in bisheriger Art und Umfang sein, dabei dürfen jedoch keine standortfremden Baumarten eingebracht werden.
 
Damit die historischen Grünlandstandorte nicht zuwachsen, ist Landwirtschaft ausdrücklich erwünscht und zugelassen. Dabei darf das Grünland jedoch nicht stärker entwässert werden als bisher, die Grasnarbe darf nicht umgebrochen werden und das Grünland nicht in Ackerland umgewandelt werden. Pflanzenschutzmittel dürfen nicht aufgetragen werden und innerhalb eines Gewässerrandstreifens darf nicht gedüngt werden. Einschränkungen von Mahdzeiten oder Besatzdichten von Nutztieren sowie ein generelles Düngeverbot sind nicht vorgesehen. Um ihre Flächen naturschutzfachlich noch weiter zu entwickeln, werden Optionen wie Vertragsnaturschutz oder Landschaftspflegeverträge mit den Landwirten vor Ort individuell erörtert.
 
Aufgrund der angrenzenden, intensiven Ackernutzung wird die Jagd auf Schalenwild weiterhin zulässig sein. Wildschweine erreichten in den letzten Jahren das Gebiet rund um den Winderatter See und sorgen für Unruhe. Eine Bejagung soll weiterhin möglich sein, in der störungsempfindlichen Brut- und Setzzeit soll zum Schutz der Vögel allerdings eine Jagdruhe gewahrt werden.
 
Öffentliches Beteiligungsverfahren läuft
 
Der Entwurf der Verordnung, die für den Schutz dieser besonderen Landschaft erarbeitet wurde, liegt derzeit öffentlich aus und kann von jeder Person im Internet über das Landesportal BOB SH Landesplanung unter https://bolapla-sh.de/verfahren/nsg-winderatter-see/public/detail eingesehen und heruntergeladen werden. Stellungnahmen dazu können bis Ende Mai abgegeben werden.
 
Steckbrief Winderatter See und Umgebung
 
Der Winderatter See im Kreis Schleswig-Flensburg stellt einen repräsentativen Ausschnitt der für das zentrale Angeln typischen kuppigen Grundmoränenlandschaft der letzten Eiszeit mit zahlreichen kleinen Senken dar. Prägendes Element ist der tief in die Moränenlandschaft eingeschnittene Niederungskomplex mit Moorböden. Ziel der Ausweisung als Naturschutzgebiet ist der Erhalt und die Entwicklung der naturnahen Still- und Fließgewässer mit ihren angrenzenden Röhrichten, unterschiedlichen Grünlandformationen, Streuobstwiesen und Laubwäldern als charakteristische Lebensräume. Gemeinsam bilden die Gewässer, die halboffene Weidelandschaft, die Moorflächen und die naturnahen Laubwälder einen hochwertigen Biotopkomplex, auf den eine Vielzahl seltener und teilweise europaweit gefährdeter Tiere und Pflanzen angewiesen sind. Zahlreiche Pflanzenarten der Roten Liste kommen in dem Gebiet vor, darunter auch Arten, für die das Land eine bundesweite Verantwortung zum Schutz der Vorkommen trägt, wie die Niedrige Schlüsselblume Primula vulgaris. Von der Wiederherstellung der nassen Senken in der Weidelandschaft und der Verzahnung der verschiedenen Lebensräume profitieren Amphibien der FFH-Richtlinie wie Laubfrösche, Moorfrösche, Rotbauchunken oder Kammmolche. Auch verschiedenste Vogelarten nutzen aufgrund der unterschiedlich strukturierten Bereiche das Gebiet als Nahrungs-, Rast- oder Bruthabitat. Hierzu zählen auch Arten der EU-Vogelschutzrichtline wie Neuntöter, Flussseeschwalbe, Blaukehlchen, Rohrweihe, Seeadler, Kranich, Weißstorch oder Singschwäne. Das vernetzte System von Fließ- und Stillgewässer mit störungsarmen Ufern lockte auch den Fischotter zurück ins Gebiet.
 
Der Winderatter See ist auch für die Naherholung von Bedeutung. Auf einem Naturpfad kann man die halboffene Weidelandschaft mit seinen Robustrindern durchstreifen. Eine Steganlage erlaubt die Querung durch die Niederung und über die Kielstau. Der Verein Winderatter See-Kielstau e.V. betreut das Gebiet, dokumentiert Flora und Fauna, unterstützt Entwicklungsmaßnahmen und kümmert sich um die Umweltbildung. Naherholung wird auch mit einer Ausweisung als Naturschutzgebiet ein fester Bestandteil bleiben. Dies gilt auch für die Zusammenarbeit mit Landwirten der Region, insbesondere unter dem Aspekt der Offenhaltung der Landschaft. Über Vertragsnaturschutz oder Landschaftspflegeverträge ist es auf freiwilliger Basis weiterhin möglich, über die Verpflichtungen der Naturschutzgebietsverordnung hinauszugehen und dies honoriert zu bekommen. Die Kombination aus Naturschutzgebietsausweisung als Basisschutz und Vertragsnaturschutz bzw. Landschaftspflegeverträge als Instrumente des freiwilligen Naturschutzes ist für den Winderatter See langfristig am wirkungsvollsten.

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