Im Kernkraftwerk Brokdorf zeigten zwei Brandschutztüren während einer wiederkehrenden Prüfung Auffälligkeiten. Die beiden doppelflügeligen Türen schlossen nach Auslösung nicht vollständig. Die Auffälligkeiten konnten noch im Rahmen der Prüfung behoben werden. Eine unzulässige Beeinträchtigung des anlagen- und bautechnischen Brandschutzes war nicht abzuleiten.
Die Betreiberin des Kernkraftwerkes hat das Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) zugeordnet und der Reaktorsicherheitsbehörde auf Grund einer Vergleichbarkeit mit vorherigen Ereignissen fristgerecht gemeldet. Die Reaktorsicherheitsbehörde hat zur Ursachenklärung Sachverständige hinzugezogen.
Hintergrund:
Orientiert an der sicherheitstechnischen Bedeutung und der Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).
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