Im Kernkraftwerk Brunsbüttel kam es bei einem Handhabungsvorgang im Rahmen der Abfallkonditionierung zu einer Abweichung vom vorgesehenen Ablauf, in deren Folge ein Fass mit vorgetrocknetem Verdampferkonzentrat von der Transporteinrichtung auf den Boden fiel und sich dort entleerte. Das ausgetretene Verdampferkonzentrat wurde kontrolliert in die vorgesehene Sumpfleitung gespült. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf Mensch und Umwelt.
Die Betreiberin des Kernkraftwerkes hat das Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) zugeordnet und der Reaktorsicherheitsbehörde fristgerecht gemeldet. Die Reaktorsicherheitsbehörde hat zur Ursachenklärung Sachverständige hinzugezogen.
Hintergrund:
Orientiert an der sicherheitstechnischen Bedeutung und der Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).
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