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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Brunsbüttel

Abweichung beim Handhabungsvorgang eines Gebindes mit radioaktiven Stoffen.

Letzte Aktualisierung: 30.03.2026

Im Kernkraftwerk Brunsbüttel kam es bei einem Handhabungsvorgang im Rahmen der Abfallkonditionierung zu einer Abweichung vom vorgesehenen Ablauf, in deren Folge ein Fass mit vorgetrocknetem Verdampferkonzentrat von der Transporteinrichtung auf den Boden fiel und sich dort entleerte. Das ausgetretene Verdampferkonzentrat wurde kontrolliert in die vorgesehene Sumpfleitung gespült. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf Mensch und Umwelt.

Die Betreiberin des Kernkraftwerkes hat das Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) zugeordnet und der Reaktorsicherheitsbehörde fristgerecht gemeldet. Die Reaktorsicherheitsbehörde hat zur Ursachenklärung Sachverständige hinzugezogen.

Hintergrund:
Orientiert an der sicherheitstechnischen Bedeutung und der Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).

Verantwortlich für diesen Pressetext: Clara van Biezen, Carolin Wahnbaeck, Jonas Hippel | Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@mekun.landsh.de | Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.mekun.schleswig-holstein.de und auf Instagram unter @mekun_SH

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