BRUNSBÜTTEL. Im Kernkraftwerk Brunsbüttel wurde im Rahmen eines Schichtrundgangs eine Tropfleckage an einer Entleerungsleitung festgestellt. Die Ursache war eine geringfügige Wanddurchdringung der Rohrleitung in der Nähe einer Schweißnaht. Vom Strahlenschutz durchgeführte Wischteste zeigten keine radiologisch erhöhten Befunde. Als Sofortmaßnahme wurde der Rohrleitungsabschnitt freigeschaltet und eine Rohrschelle gesetzt. Der schadhafte Rohrleitungsabschnitt wird nun ausgetauscht.
Die Betreiberin des Kernkraftwerkes hat das Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) zugeordnet und der Reaktorsicherheitsbehörde gemeldet. Die Reaktorsicherheitsbehörde hat zur Aufarbeitung und Ursachenklärung Sachverständige hinzugezogen.
Hintergrund:
Orientiert an der sicherheitstechnischen Bedeutung und der Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).
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