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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Brunsbüttel

Austritt einer geringfügigen Menge Waschwasser in den Überwachungsbereich. Der Grund war eine Rohrverengung durch Ablagerungen.

Letzte Aktualisierung: 11.12.2025

BRUNSBÜTTEL. Im Kernkraftwerk Brunsbüttel ist es bei der Durchführung einer Wiederkehrenden Prüfung an der Abwasseraufbereitungsanlage zu einer Auffälligkeit gekommen.

Aufgrund einer Verstopfung in einer Ablaufleitung der Wäscherei (für Wäsche) aus dem Kontrollbereich des Kraftwerkes kam es zum Übertritt von Waschwasser in einen Flur des Schaltanlagengebäudes. Vom Strahlenschutz durchgeführte Wischtests zeigten keine radiologisch erhöhten Befunde an dem Leckagewasser. 

Die Betreiberin des Kernkraftwerkes hat das Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) zugeordnet und der Reaktorsicherheitsbehörde gemeldet. Die Reaktorsicherheitsbehörde hat zur Aufarbeitung und Ursachenklärung Sachverständige hinzugezogen.

Hintergrund:
Orientiert an der sicherheitstechnischen Bedeutung und der Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).

Verantwortlich für diesen Pressetext: Clara van Biezen, Carolin Wahnbaeck, Jonas Hippel, | Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: | Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.mekun.schleswig-holstein.de

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