BRUNSBÜTTEL. Im Kernkraftwerk Brunsbüttel ist es bei der Durchführung einer Wiederkehrenden Prüfung an der Abwasseraufbereitungsanlage zu einer Auffälligkeit gekommen.
Aufgrund einer Verstopfung in einer Ablaufleitung der Wäscherei (für Wäsche) aus dem Kontrollbereich des Kraftwerkes kam es zum Übertritt von Waschwasser in einen Flur des Schaltanlagengebäudes. Vom Strahlenschutz durchgeführte Wischtests zeigten keine radiologisch erhöhten Befunde an dem Leckagewasser.
Die Betreiberin des Kernkraftwerkes hat das Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) zugeordnet und der Reaktorsicherheitsbehörde gemeldet. Die Reaktorsicherheitsbehörde hat zur Aufarbeitung und Ursachenklärung Sachverständige hinzugezogen.
Hintergrund:
Orientiert an der sicherheitstechnischen Bedeutung und der Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).
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