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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Krümmel

Leckage an der Beckenauskleidung des Absetzbeckens

Letzte Aktualisierung: 07.10.2025

KRÜMMEL. Im Kernkraftwerk Krümmel wurde im Rahmen einer wiederkehrenden Prüfung ein Wasseranfall an einem Leckagekontrollrohr (am Leckagekontrollschrank des Leckagefeststellsystems) festgestellt. Die Ursachenklärung ergab als Leckageort eine Schadstelle in der Beckenauskleidung des Absetzbeckens. Die Leckage wird über das Leckagefeststellsystem der Abwasseraufbereitung zugeführt. 

Die Reparatur des Schadens befindet sich bereits in Vorbereitung. Die Betreiberin des Lagers hat das Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) zugeordnet. Die Reaktorsicherheitsbehörde hat zur Aufarbeitung und Ursachenklärung Sachverständige hinzugezogen.

Hintergrund:
Orientiert an der sicherheitstechnischen Bedeutung und der Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).

Verantwortlich für diesen Pressetext: Clara van Biezen, Carolin Wahnbaeck, Jonas Hippel, | Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: | Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.mekun.schleswig-holstein.de

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