KRÜMMEL. Im Kernkraftwerk Krümmel wurde im Rahmen einer wiederkehrenden Prüfung ein Wasseranfall an einem Leckagekontrollrohr (am Leckagekontrollschrank des Leckagefeststellsystems) festgestellt. Die Ursachenklärung ergab als Leckageort eine Schadstelle in der Beckenauskleidung des Absetzbeckens. Die Leckage wird über das Leckagefeststellsystem der Abwasseraufbereitung zugeführt.
Die Reparatur des Schadens befindet sich bereits in Vorbereitung. Die Betreiberin des Lagers hat das Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) zugeordnet. Die Reaktorsicherheitsbehörde hat zur Aufarbeitung und Ursachenklärung Sachverständige hinzugezogen.
Hintergrund:
Orientiert an der sicherheitstechnischen Bedeutung und der Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).
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