Störung der unterbrechungsfreien Spannungsversorgung (USV) 20EA02
BRUNSBÜTTEL. Im Rahmen einer wiederkehrenden Prüfung wurde festgestellt, dass die unterbrechungsfreie Spannungsversorgung (USV) des Abfallzwischenlagers Brunsbüttel (AZT) nach zwei Minuten in den Störmodus übergeht. Bei Ausfall der Normalstromversorgung würden sicherheitstechnische Systeme in diesem Fall nicht zur Verfügung stehen. Die Betreiberin hat für diesen Fall kompensatorische Maßnahmen für die Systeme vorgesehen.
Die Betreiberin des Lagers hat das Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) zugeordnet.
Die Reaktorsicherheitsbehörde hat zur Aufarbeitung und Ursachenklärung Sachverständige hinzugezogen.
Hintergrund:
Orientiert an der sicherheitstechnischen Bedeutung und der Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).
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