BRUNSBÜTTEL/KIEL. Im Zuge einer Nachbewertung eines lnstandsetzungsvorganges an einem der vier Personenkontaminations-Messgeräte am Kontrollbereichsausgang des Kernkraftwerkes Brunsbüttel ist festgestellt worden, dass im Zuge der Instandsetzung (Austausch einer Festplatte) ein Parameterdatensatz zur Messwertverarbeitung fehlerhaft gesetzt worden ist. Dies kann dazu führen, dass die Kontaminationsmessung falsche Messwerte liefert.
Die Betreiberin des Kernkraftwerkes hat das Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) zugeordnet.
Die Reaktorsicherheitsbehörde hat zur Aufarbeitung und Ursachenklärung Sachverständige hinzugezogen.
Hintergrund:
Orientiert an der sicherheitstechnischen Bedeutung und der Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).
Verantwortlich für diesen Pressetext: Clara van Biezen, Carolin Wahnbaeck, Jonas Hippel, | Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: | Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.mekun.schleswig-holstein.de