BRUNSBÜTTEL/KIEL. Bei Tests im Warten- Betriebs- und Schaltanlagengebäude (WBS) zur Anpassung der Lüftung an eine elbwasserunabhängige Kühlung am Standort des Kernkraftwerks Brunsbüttel wurde festgestellt, dass bei einem Lüftungsabschluss und gleichzeitigem Umluftbetrieb des WBS trotz geschlossener Jalousieklappen Außenluft in das WBS strömt.
Der Lüftungsabschluss soll das Eindringen explosibler und toxischer Gase in das WBS verhindern. Künftig sollen im Anforderungsfall zusätzlich Zu- und Umluftventilatoren abgeschaltet werden.
Die Betreiberin des Kernkraftwerkes hat das Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) zugeordnet. Die Reaktorsicherheitsbehörde hat zur Aufarbeitung und Ursachenklärung Sachverständige hinzugezogen.
Hintergrund:
Orientiert an der sicherheitstechnischen Bedeutung und der Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).
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