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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Landesregierung, Muschelfischerei und Naturschutzverbände schließen eine erneuerte Muscheleinigung im Nationalpark Wattenmeer

Umweltminister Tobias Goldschmidt: "Diese neue Muscheleinigung schützt die wertvollen Riffe und gibt den Muschelfischern gleichzeitig mehr Raum für ihre Kulturflächen – das ist eine Win-Win-Situation für beide“ 

Fischereiminister Werner Schwarz: "Nur im Miteinander gelingt der Spagat zwischen Nutzung und Schutz des Wattenmeers“

Letzte Aktualisierung: 17.07.2025

KIEL/HÖRNUM. Die diesjährige Muschelsaison im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer startete heute mit der feierlichen Unterzeichnung einer erneuerten Eckpunktevereinbarung zwischen Muschelfischerei, Fischereiverwaltung und Naturschutz, die auch von Naturschutzminister Tobias Goldschmidt und Fischereiminister Werner Schwarz unterzeichnet wurde. Die Vereinbarung führt die Miesmuschelwirtschaft nachhaltig in die Zukunft und verbessert zugleich den Schutz des Nationalparks. 

Umweltminister Tobias Goldschmidt sowie Fischereiminister Werner Schwarz folgten der Einladung der Erzeugerorganisation Schleswig-Holsteinischer Muschelzüchter zur Saisoneröffnung. 

"Diese neue Muscheleinigung schützt die wertvollen Riffe und gibt den Muschelfischern gleichzeitig mehr Raum für ihre Kulturflächen – das ist eine Win-Win-Situation. Die Muschelfischerei bekommt Planungssicherheit für die Zukunft und der Nationalpark Wattenmeer wird besser geschützt“, sagte Umweltminister Tobias Goldschmidt. 

Fischereiminister Werner Schwarz sagte: "Die Muschelfischerei ist ein fester Bestandteil unserer maritimen Wirtschaft. Sie steht für eine verantwortungsvolle Nutzung des Wattenmeers – seit vielen Jahren erfolgreich im Nationalpark. Die aktuelle Einigung zur Riffkulisse im Hörnumtief zeigt: Wer im Dialog bleibt, kann auch komplexe Herausforderungen lösen. Die Fortschreibung der Eckpunkte schafft Planungssicherheit, stärkt den Naturschutz und reduziert Bürokratie. Klar ist aber auch: Die Verständigung ist nur der erste Schritt. Jetzt stehen die Verhandlungen zur Verlängerung des öffentlich-rechtlichen Vertrags und zur Fortschreibung des Muschelfischereiprogramms an. Ich danke allen Beteiligten für ihren Einsatz – und wünsche den Muschelfischerinnen und Muschelfischern eine erfolgreiche und sichere Saison.“

Zentrale Neuerungen der Eckpunktevereinbarung

Bei umfangreichen Kartierungen des Nationalparks waren viele neue Riffe entdeckt worden, die zu den besonders streng geschützten Lebensraumtypen zählen. Das machte eine Anpassung der bisherigen Fischereigenehmigungen notwendig. Nach intensiven Verhandlungen wurde eine von allen Partnern getragene Fortschreibung der Vereinbarung erzielt. Die wichtigsten Änderungen sind: 

Für den Naturschutz

  • Das für die Muschelwirtschaft nutzbare Gebiet im Nationalpark wird verkleinert und umfasst künftig nur noch drei Wattstromeinzugsgebiete. Das Gebiet „Eidermündung“ entfällt.

  • Die bodenberührende Besatzmuschelfischerei auf wilde Jungmuscheln am Meeresboden wird eingestellt. Der Besatz für die Muschelkulturbezirke muss künftig allein von den Saatmuschelgewinnungsanlagen kommen.

Für die Miesmuschelwirtschaft

  • Die zulässige Fläche für Muschelkulturbezirke wird von 1.700 auf 1.820 ha erhöht (inklusive 250 ha für Saatmuschelgewinnungsanlagen). Darüber hinaus besteht künftig eine deutlich höhere Flexibilität bei deren Verlagerung. 
  • Die Laufzeit der Genehmigungen wird bis zum 31. Dezember 2043 verlängert, was den Betrieben eine außergewöhnlich langfristige Planungssicherheit bietet.

Zu der erneuerten Eckpunktevereinbarung erklärt Heinz Maurus, Vorstandsvorsitzender der Erzeugerorganisation Schleswig-Holsteinischer Muschelfischer: "Mit der neuen Eckpunktevereinbarung haben wir gemeinsam einen zukunftsfähigen Rahmen geschaffen, der sowohl den Schutz der einzigartigen Natur als auch die wirtschaftliche Perspektive unserer Betriebe sichert. Die langfristige Planungssicherheit ist für unsere Mitglieder ein großer Erfolg“. 

Im Namen aller beteiligten Naturschutzverbände betonen Silvia Gaus (Landesnaturschutzverband Schleswig-Holstein) und Dr. Hans-Ulrich Rösner (WWF): "Die Einigung ist eine klare Verbesserung für den Schutz des Nationalparks. Es zeigt, dass Naturschutz und nachhaltige Nutzung miteinander vereinbar sind, wenn alle Seiten kompromissbereit und lösungsorientiert zusammenarbeiten.“ 

"Die konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten hat es ermöglicht, eine Lösung zu finden, die sowohl den Bedürfnissen der Muschelfischer genügt als auch den gesetzlichen Anforderungen gerecht wird. Das ist ein Vorbild für kooperativen Naturschutz“, ergänzt Michael Kruse, Leiter der Nationalparkverwaltung. 

Bei der gemeinsamen Eröffnung der Muschelsaison stand die erzielte Einigung im Mittelpunkt. Nur durch die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Miesmuschelwirtschaft, Naturschutzverbänden sowie der Fischerei- und Nationalparkverwaltung schaffen die neuen Regelungen nun die Voraussetzungen, um sowohl die Ziele des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer als auch eine wirtschaftlich tragfähige Muschelwirtschaft langfristig zu sichern. Auf Basis der erzielten Einigung sollen das Muschelfischereiprogramm und die entsprechenden Genehmigungen angepasst und rechtsverbindlich umgesetzt werden. Alle Partner bewerten das Ergebnis als bedeutenden Erfolg und solide Grundlage für die zukünftige Zusammenarbeit.  

Weitere Informationen: 

Hintergrund und Bedeutung der Eckpunktevereinbarung

Den politischen und fachlichen Rahmen für die Miesmuschelwirtschaft im Nationalpark hatte bereits 2015 eine erste Eckpunktevereinbarung geschaffen. Diese Vereinbarung wurde 2017 durch das Muschelfischereiprogramm, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag sowie entsprechende Genehmigungen rechtsverbindlich umgesetzt – ein Erfolg nach intensiven Verhandlungen, der als sogenannter „Muschelfrieden“ bekannt wurde. Die Genehmigungen hatten zunächst eine Laufzeit bis Ende 2031 und wurden von Muschelbetrieben, Naturschutzverbänden sowie den zuständigen Behörden gemeinsam unterstützt. Eine Anpassung war jedoch erforderlich: Umfangreiche Kartierungen in den vergangenen Jahren schlossen Wissenslücken zur Unterwasserwelt des Nationalparks. Dabei entdeckten die Expert*innen neue Riffe, die auf europäischer Ebene zu den besonders streng geschützten Lebensraumtypen zählen (nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie Lebensraumtyp 1170). Dadurch hatte sich die Fläche der Riffe um rund 700 ha auf insgesamt 1.140 ha mehr als verdoppelt. Dies unterstrich den hohen naturschutzfachlichen Wert des Gebiets, brachte jedoch gleichzeitig Einschränkungen für die Muschelwirtschaft mit sich. 

Fotos:Fotos von der Veranstaltung können angefragt werden bei:  

Verantwortlich für diesen Pressetext: Clara van Biezen, Carolin Wahnbaeck, Jonas Hippel | Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@mekun.landsh.de | Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.mekun.schleswig-holstein.de

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