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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Das Landesamt für Umwelt hat die Ausnahmegenehmigung zur Entnahme eines Goldschakals auf Sylt erteilt

Letzte Aktualisierung: 05.06.2025

KIEL. Nach mehreren Rissvorfällen auf Sylt hat das Landesamt für Umwelt (LfU) – nach Auswertung der Stellungnahmen durch die Naturschutzverbände – gestern Abend eine Allgemeinverfügung für die Entnahme eines Goldschakals veröffentlicht. Diese ist um 0:00 Uhr am heutigen Tag, Donnerstag, den 5. Juni 2025, in Kraft getreten. Damit darf dieser Goldschakal nun von den Jagdberechtigten auf Sylt entnommen werden.

Hintergrund:
Die Allgemeinverfügung finden Sie hier:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LFU/_documents/goldschakal_entnahme?nn=0ce697cf-665d-4197-a8a1-98a6c61c800f

Verantwortlich für diesen Pressetext: Clara van Biezen, Carolin Wahnbaeck, Jonas Hippel | Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@mekun.landsh.de | Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.mekun.schleswig-holstein.de

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