KIEL. Nach mehreren Rissvorfällen auf Sylt hat das Landesamt für Umwelt (LfU) – nach Auswertung der Stellungnahmen durch die Naturschutzverbände – gestern Abend eine Allgemeinverfügung für die Entnahme eines Goldschakals veröffentlicht. Diese ist um 0:00 Uhr am heutigen Tag, Donnerstag, den 5. Juni 2025, in Kraft getreten. Damit darf dieser Goldschakal nun von den Jagdberechtigten auf Sylt entnommen werden.
Hintergrund:
Die Allgemeinverfügung finden Sie hier:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LFU/_documents/goldschakal_entnahme?nn=0ce697cf-665d-4197-a8a1-98a6c61c800f
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