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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Frühjahrs-Energieministerkonferenz (EnMK) in Rostock mit wichtigen Beschlüssen für eine verlässliche Fortsetzung der Energie- und Wärmewende.

Energiewendeminister Tobias Goldschmidt: „Die Geschwindigkeit der Energiewende wird auch weiterhin entscheidend für den Wirtschaftsstandort Deutschland und Schleswig-Holstein sein. Die Energiewende ist und bleibt Teamplay – ich heiße Katherina Reiche herzlich willkommen im Team Energiewende!“

Letzte Aktualisierung: 23.05.2025

KIEL. Die Frühjahrs-Energieministerkonferenz (EnMK) in Rostock ist heute mit wichtigen Beschlüssen für eine verlässliche Fortsetzung der Energie- und Wärmewende zu Ende gegangen. Neben den Energieministerinnen und Energieministern der Länder nahmen auch die neue Bundesenergieministerin Katherina Reiche und Bundesenergiestaatssekretär Frank Günter Wetzel teil.

Bekenntnis zur Energiewende

„Die Energiewende ist eine Jahrhundertchance für unser Land. Sie löst Milliardeninvestitionen aus und ist ein Wirtschaftsmotor. Deswegen freue ich mich sehr über das starke Signal aus der Energieministerkonferenz, dass die Energiewende mit großer Konsequenz fortgesetzt wird. Das ist eine gute Nachricht fürs Klima und für Versorgungssicherheit unabhängig von russischem und amerikanischem Gas. Die Geschwindigkeit der Energiewende wird auch weiterhin entscheidend für den Wirtschaftsstandort Deutschland und Schleswig-Holstein sein. Die Energiewende ist und bleibt Teamplay – ich heiße Katherina Reiche herzlich willkommen im Team Energiewende!“, sagt Energiewendeminister Goldschmidt zum Schluss der Konferenz und hob hervor, dass es trotz einer hart geführten Diskussion über die Energiewende in den vergangen Monaten gelungen sei gute einstimmige Beschlüsse zu fassen, ohne viele Protokollnotizen einzelner Länder.

Verlässlichkeit als zentrales Element

„Es gab einen breiten Konsens die Energiewende verlässlich fortzusetzen. Dafür ist wichtig, dass durch die Pläne der Bundesregierung, die Flächenziele zu evaluieren, kein Nachteil für die Länder entsteht, die sich bereits auf den Weg der Flächenausweisung begeben haben und Planungssicherheit für die Kommunen gewährleistet bleiben muss. Die Länder waren sich heute einig, dass laufende und abgeschlossene Flächenausweisungsverfahren nicht durch eine mögliche Evaluation gestoppt oder verzögert werden sollen. Der Windkraftausbau darf – als entscheidender Teil der Energiewende – nicht erschwert werden. Es ist genau richtig, dass wir uns nicht selbst beim Erreichen unserer Energiewende-Ziele Stöcke in die Speichen werfen. Die Menschen im Land hätten kein Verständnis dafür, wenn die Politik jetzt wieder von vorne anfängt, an den Flächen herumzudoktern. Das WindBG hat klare Flächenziele vorgegeben. Aus Sicht der Länder sollten die Ziele im WindBG nicht verändert werden. Ein Vor- und Zurück beim Ausbau der Windkraft wäre ein echter Akzeptanzkiller“ so Goldschmidt.

Strompreise senken – Akzeptanz fördern

„Wir alle teilen das wichtige Ziel, Verbraucherinnen und Verbraucher – das bedeutet sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Unternehmen – bei den Strompreisen zu entlasten. Mit Blick auf die vor uns liegenden Aufgaben wird entscheidend sein, die Entlastungen aus dem Kernhaushalt zu finanzieren. Soziale und wirtschaftliche Härten abzufedern ist eine Kernaufgabe der Regierung in einer sozialen Marktwirtschaft. Der Klima- und Transformationsfonds wurde geschaffen um zusätzliche Investitionen zu ermöglichen – und genau für diese sollte er auch genutzt werden. Die Länder haben klar beschlossen, dass die Finanzierung der Strompreisentlastungen aus dem Kernhaushalt erfolgen muss.

Als Grüner Minister will ich an dieser Stelle klar sagen: Es gibt eine Verabredung, dass die Sondervermögen und Kreditmittel nicht als Verschiebebahnhof für den Haushalt des Bundes genutzt werden. Die Signale aus Berlin, jetzt Aufgaben aus dem Haushalt in die Sondervermögen – also beispielsweise den KTF – zu verschieben, droht, den erst vor wenigen Monaten gefundenen Konsens zu gefährden. Vor uns liegen neue Aufgaben: Der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft, die Wärmewende mit dem Heizungstausch und dem Bau von Wärmenetzen, die Transformation der Industrie. Dafür braucht es Geld. Dieses Geld darf von der neuen Bundesregierung jetzt nicht für andere Zwecke verwendet werden.

Besonders am Herzen liegt den Länderministerinnen und - ministern, dass niemand - weder Unternehmen noch Haushalte - durch die nötigen Veränderungen überfordert wird. Vor der Überführung des nationalen CO2-Preises für Verkehr und Gebäude in den 2027 startenden zweiten europäischen Emissionshandel ist die Bundesregierung ohnehin verpflichtet, ein Konzept für einen Klimasozialfonds bis zur Sommerpause vorzulegen. Die Energieministerinnen und - minister der Länder bitten den Bund, bis zur Herbst-Konferenz ein Konzept zur vollständigen Rückgabe der Einnahmen vorzulegen - zB über ein Klimageld oder geeignete Förderinstrumente. Der Ampel-Regierung fehlte dazu nach dem Haushaltsurteil das Geld und ggfs. auch die Kraft. Das ist nun überfällig, die neue Bundesregierung muss dies mit Hochdruck angehen.“

Folgelösung für die Finanzierung der Erneuerbaren Energien

„Das EEG und insbesondere die EEG-Vergütung ist das zentrale Erfolgsinstrument für den Ausbau der Erneuerbaren Energien in den letzten Dekaden. Ohne diese Regelung und diesen Sicherungsmechanismus wäre uns die Energiewende bis hierhin nicht gelungen. Die Akteursvielfalt in der Branche und die Beteiligung der regionalen Banken an der Energiewende hängen am EEG. Die beihilferechtliche Genehmigung für die aktuelle EEG-Vergütung läuft Ende 2026 aus. Das heißt, wir müssen jetzt anfangen darüber zu sprechen, wie es weitergehen soll. Eine tragbare Folgelösung kann nur unter Beteiligung der Länder und der Branche entstehen. Deshalb bitten wir den Bund, frühzeitig mit uns in den Austausch zu kommen und mit der Planung der Reform zu beginnen. Die konsultierenden Ergebnisse der Plattform Klimaneutrales Stromsystem sollten dabei das stabile Fundament sein, auf dem wir die Vorschläge zu system- und netzdienlichen Umstellungen herausarbeiten. Nur so kann die Dynamik beim Ausbau der Erneuerbaren Energien auch über den Reformprozess hinaus gestützt werden.“

Versorgungssicherheit

„Die Länder erkennen an, dass es mit Blick auf die Versorgungssicherheit und das Energieangebot geboten ist, Gaskraftwerke als Reservekraftwerke in angemessenem Umfang zuzubauen – allerdings nur unter der Prämisse: Wir als Länder haben uns ganz klar dazu bekannt, dass die neuen Kraftwerke wasserstofffähig sein müssen. Der Wasserstoffhochlauf ist entscheidend für die Energiewende, insbesondere für die Sicherstellung der Versorgung von energieintensiven Branchen. Deshalb ist es auch genau richtig, dass wir Wasserstoffhochlauf als ein Schwerpunkt-Thema der nächsten Energieministerkonferenz im Herbst festgehalten haben.“

Wärmepotential des Wassers

„Umweltwärme aus Oberflächengewässern birgt ein Potential für die Wärmewende, das weiter verfolgt werden sollte. Nachdem grundsätzliche Bedenken aus wasserwirtschaftlicher und wasserrechtlicher Sicht aus dem Weg geräumt sind, gilt wissenschaftliche Erkenntnisse über die Auswirkungen auf die Gewässer einzuholen. Der sich in der Erarbeitung befindende Leitfaden soll gemeinsam mit den Gremien der Umweltministerkonferenz weiterentwickelt und schließlich beiden Konferenzen wieder vorgelegt werden.“

Verantwortlich für diesen Pressetext: Clara van Biezen, Carolin Wahnbaeck, Jonas Hippel | Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@mekun.landsh.de | Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.mekun.schleswig-holstein.de

 

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