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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Meldepflichtiges Ereignis im Helmholtz-Zentrum Hereon: Nichtverfügbarkeit eines Notstromaggregats

Letzte Aktualisierung: 26.03.2025

GEESTHACHT/KIEL. In der Forschungsreaktoranlage des Helmholtz-Zentrum Hereon kam es zu wiederholten Störungen der Ansteuerung eines Notstromaggregates. Die Störungen konnten durch ein Neueinspielen der Software behoben werden. Im Anschluss wurde jeweils ein Funktionstest ohne Beanstandungen durchgeführt. Ursächlich war nach jetzigem Kenntnisstand ein fehlerhafter Prozessor.

Die Betreiberin des Forschungsreaktors hat das Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) zugeordnet und der Reaktorsicherheitsbehörde gemeldet. Die Reaktorsicherheitsbehörde hat zur Ursachenklärung Sachverständige hinzugezogen.

Hintergrund:

Orientiert an der sicherheitstechnischen Bedeutung und der Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).

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