BROKDORF/KIEL. Bei der Prüfung von Unterlagen für beantragte Castorbeladungen wurden im Kernkraftwerk Brokdorf Abweichungen in den Nachweisen zur Einhaltung thermischer Randbedingungen festgestellt. Die Ursache der Abweichungen lässt sich auf eine fehlerhafte Änderung des benutzten Rechenprogramms zurückführen.
Die Abweichungen hatten und haben keine sicherheitstechnischen Auswirkungen auf die Einhaltung der Schutzziele betroffenen Castor-Behälter.
Die Betreiberin des Kernkraftwerkes hat das Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) zugeordnet und dieses der Reaktorsicherheitsbehörde fristgerecht gemeldet. Die Reaktorsicherheitsbehörde hat zur Ursachenklärung Sachverständige hinzugezogen.
Hintergrund:
Orientiert an der sicherheitstechnischen Bedeutung und der Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).