Wittenborn. Im Rahmen seiner diesjährigen Artenschutztour machte der schleswig-holsteinische Umweltminister Tobias Goldschmidt am 8. August im Kreis Segeberg Station. Am Übungshaus Wittenborn informierte er sich über Möglichkeiten zum Fledermausschutz – insbesondere im Umfeld menschlicher Siedlungen.
Goldschmidt: "Fledermäuse sind nicht nur die einzigen Säugetiere, die fliegen können: Sie sind ein wertvoller Bestandteil des Ökosystems und nutzen uns Menschen auch ganz direkt, indem sie nachts Insekten fressen, etwa Mücken oder Schädlinge. Somit tragen sie zum biologischen Pflanzenschutz bei und sind „Partner“ für Land- und Forstwirtschaft. Da es aber immer weniger Unterschlupfmöglichkeiten für die kleinen Säuger gibt, haben unsere heimischen Fledermäuse Schutz dringend nötig. Die Arbeit der Fledermausschützer ist von großer Bedeutung für die Artenvielfalt in unserem Land und ich bin unglaublich dankbar für das große Engagement, das ich hier heute erleben durfte. Wir müssen bei allen Infrastruktur und Bauvorhaben immer auch die Belange der Fledermäuse schützen, denn eine Welt ohne diese verletzlichen Tiere wäre ärmer.“
Beitrag zu Biodiversitätsstrategie des Landes
Das Übungshaus Wittenborn, das ehemals zum Bundeswehr-Standortübungsplatz Wittenborn bei Bad Segeberg gehörte, ist ein Gemeinschaftsprojekt der Faunistisch-Ökologischen Arbeitsgemeinschaft Schleswig-Holstein (FÖAG), der Bundesforst und dem Segeberger Fledermauszentrum NOCTALIS. 2013 wurde das nicht mehr für Übungszwecke der Bundeswehr benötigte Gebäude als „Fledermausstation“ im neuen Naturschutzgebiet „Wittenborner Heide“ erhalten, um dort Fledermausquartiere zu installieren und zu erproben. Die hierzu erforderlichen Maßnahmen wurden durch den Kreis Segeberg finanziert. Das Projekt wurde 2016 als UN-Dekadenprojekt ausgezeichnet. Das Gebäude verfügt über zwei Etagen mit Dachraum, auch der Keller ist als Fledermauswinterquartier hergerichtet. Inzwischen leben im Sommer bis zu sieben verschiedene Fledermausarten gleichzeitig am Gebäude. "Ich bin wirklich beeindruckt von den zahlreichen Möglichkeiten, die zum Schutz gebäudebewohnender Fledermäuse ergriffen werden können. Fast jeder kann mitmachen und einen Beitrag leisten, das macht Hoffnung
“, so Umweltminister Tobias Goldschmidt.
9 von 15 Arten leben in und an Gebäuden
Alle in Schleswig-Holstein siedelnden Fledermäuse unterliegen den strengen Schutzbestimmungen der FFH-Richtlinie und des Bundesnaturschutzgesetzes. Fledermäuse können bis zu 30 Jahre alt werden und vermehren sich nur langsam. Von den 15 in Schleswig-Holstein vorkommenden Arten (neun davon sind gebäudebewohnend) befinden sich aber nur zwei (Wasser- und Zwergfledermaus) in einem günstigen Erhaltungszustand. Alle anderen Arten werden in einer der Bedrohungskategorien der Roten Liste geführt.
Minister Goldschmidt rief dazu auf, Maßnahmen zum Schutz unserer Fledermäuse vor allem auch im Umfeld von Gebäuden zur ergreifen, etwa durch Anbringung von Fledermauskästen. Fachliche Beratungsmöglichkeiten existieren über die Naturschutzbehörden und die Naturschutzverbände nahezu flächendeckend.
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