KIEL/KUDEN. Im Kreis Dithmarschen ist heute für das Einzugsgebiet des Wasserwerks Kuden eine neue Wasserschutzgebietsverordnung (WSG-VO) zum Schutz der öffentlichen Trinkwasserversorgung in Kraft getreten. Die neue Verordnung trägt zum langfristigen Grundwasserschutz in der Region bei und beinhaltet spezielle Regelungen für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, grundwassergefährdenden Nutzungen und der landwirtschaftlichen Flächenbewirtschaftung.
„Wir beziehen in Schleswig-Holstein all unser Trinkwasser aus dem Grundwasser. Deshalb müssen wir es ganz besonders schützen“
, sagte Umweltminister Tobias Goldschmidt.
Das in der Gemeinde Kuden gelegene Wasserwerk gehört zum Zweckverband Wacken und stellt gemeinsam mit den Wasserwerken Wacken und Warringholz die zentrale Trinkwasserversorgung für zwei Wasserverbände und zahlreiche Industriebetriebe im Wirtschaftsraum Brunsbüttel sicher.
„Wir wollen alle sauberes Trinkwasser aus dem Hahn bekommen – dass das in Deutschland Standard ist, ist ein sehr hohes Gut. Sauberes Trinkwasser ist Grundlage für ein gesundes Leben. Deshalb müssen wir gut vorsorgen. Das neue Wasserschutzgebiet im Kreis Dithmarschen leistet dazu einen Beitrag“
, betonte Umweltminister Goldschmidt.
Weitere Informationen zur neuen Verordnung:
Aufgrund des geologischen Aufbaus weisen die für die Wasserversorgung genutzten Grundwasserleiter in dieser Region nur ein eingeschränktes natürliches Schutzpotenzial auf. Für das Trinkwasser des Wasserwerks im Kreis Dithmarschen wird Grundwasser verwendet, das sich allein aus versickernden Niederschlägen speist. Dabei werden Nähr- und Schadstoffe vom Sickerwasser gelöst. Die geologischen Schichten in dieser Region filtern diese jedoch nur bedingt heraus. Neben Regelungen für den Umgang mit Abwasser, die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen und der Durchführung von Erdaufschlüssen (z.B. Grabungen und Bohrungen) gelten künftig auch spezielle Regelungen für die landwirtschaftliche Flächenbewirtschaftung. Durch eine angepasste Düngung und optimierte Landbewirtschaftung sollen Stickstoffüberschüsse vermieden werden. Zukünftig gelten: ein Umbruchverbot von Dauergrünland, das Gebot einer ganzjährigen Bodenbedeckung (d.h. eines ganzjährigen Bewuchses), verlängerte Sperrfristen für Düngemittel, Erstellung einer Düngeplanung mit Anrechnungspflichten für organische Düngemittel und Dokumentationspflichten über vorgenommene Düngungen.
Die genaue Abgrenzung des Wasserschutzgebietes und seiner Zonen sowie die neuen Regelungen ergeben sich aus der Wasserschutzgebietsverordnung und detaillierten Karten, die beim Kreis Dithmarschen, beim Amt Burg-St. Michaelisdonn und beim Amt Mitteldithmarschen eingesehen werden können.
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