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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Nächste Phase des Klimaschutzprogramms für Bürgerinnen und Bürger – Neue Anträge für Batteriespeicher ab 7. November möglich


Staatssekretärin Katja Günther: "700 Anträge, doppelt so viele wie im dritten Quartal, können eingereicht werden“

Letzte Aktualisierung: 26.10.2023

Das Klimaschutzprogramm für Bürgerinnen und Bürger des Umweltministeriums geht in die nächste Phase: Ab Dienstag, den 7. November 2023 um 8 Uhr können die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner Anträge für die Förderung von Batteriespeichern stellen. "Wir erwarten eine sehr hohe Nachfrage“, so Staatssekretärin Katja Günther: "Die anfänglichen technischen Schwierigkeiten bei der Antragsstellung konnten wir bereits bei der zweiten Phase des Klimaschutzprogramms für Bürgerinnen und Bürger beheben. Insgesamt können 700 Anträge, doppelt so viele wie im dritten Quartal, eingereicht werden.“

Aufgrund der zu erwartenden hohen Nachfrage, sollten Bürgerinnen und Bürger dennoch etwas Wartezeit einplanen. Für diejenigen, die eine Förderung für einen der anderen Fördergegenstände – wie etwa nicht-fossile Heizsysteme, Ladestationen an Mehrfamilienhäusern oder PV-Balkonanlagen – beantragen möchten, empfiehlt es sich, auf einen anderen Tag auszuweichen.

Für die nicht-fossilen Heizsystemen und Ladestationen wurden im letzten Quartal 1.022 Anträge, für PV-Balkonanlagen 4.200 Anträge eingereicht. Da das vorgesehene Antragsvolumen für diese Fördergegenstände im vergangenen Quartal nicht ausgeschöpft wurde, ist die Antragstellung weiterhin ohne gesonderte Antragszeitfenster möglich. Für die PV-Balkonanlagen werden in diesem Quartal 5.800, für Ladestationen rund 250 Anträge gefördert. Bei letzterem handelt es sich um aufgestockte Restmittel aus dem vergangenen Quartal für Mehrfamilienhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.

Großes Interesse herrschte im vergangenen Förderquartal insbesondere an den Batteriespeichern, für die es erstmals eine Förderung von bis zu 750 Euro gab. Bereits nach circa einer Stunde war die Maximalzahl von 350 Fördergegenständen erschöpft. 

Damit alle Interessenten ihren Antrag schnell und problemlos stellen können, sollten im Vorfeld der Antragstellung sowohl die Voraussetzungen der Förderrichtlinien und die FAQs auf der Internetseite des Energiewendeministeriums gelesen werden. Ebenso empfiehlt es sich, die Größe der erforderlichen Dokumente auf die zugelassenen 15 MB pro Antrag zu begrenzen und sich ebenfalls im Vorfeld ein Servicekonto einzurichten.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Matthias Kissing, Martina Gremler, Jonas Hippel | Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@mekun.landsh.de | Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter http://www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.mekun.schleswig-holstein.de

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