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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Netzbetreiber veröffentlichen Pläne für das Klimaneutralitätsnetz


Energiewendeminister Goldschmidt: "Ein Quantensprung für die Energiewende“

Letzte Aktualisierung: 24.03.2023

KIEL. Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber haben heute ihren 1. Entwurf zum kommenden Netzentwicklungsplan (NEP) Strom 2037/2045 (2023) vorgestellt. Zum ersten Mal sind die Szenarien des NEP auf das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 ausgerichtet.

Für Schleswig-Holstein enthält der Netzbetreiber-Vorschlag sechs neue Offshore-Anbindungsleitungen, neue HGÜ-Konverter und Schaltanlagen, eine zusätzliche West-Ost-Gleichstrom-Erdkabelverbindung sowie mehrere neue 380-kV-Freileitungen: einen Ringschluss an der Ostküste, eine neue Verbindung zwischen der Westküstenleitung und der Mittelachse sowie eine neue Freileitung, die die Elbe in Bündelung mit dem Südlink-Tunnelbauwerk queren soll. Dabei wird ein massiver Ausbau der Wasserstoffelektroylse für Schleswig-Holstein angenommen. 5,3 GW Elektrolyseleistung sollen bis 2037 installiert sein und bis 2045 auf 9,2 GW anwachsen, um statt Leitungsausbau und zwecks Sektorkopplung die elektrische Energie am Standort Schleswig-Holstein in Grünen Wasserstoff umzuwandeln.

„Erstmals planen die Netzbetreiber vom Ziel der Klimaneutralität her, das ist ein echter Quantensprung für die Energiewende und dafür habe ich mich lange eingesetzt“, erklärte Energiewendeminister Tobias Goldschmidt. „Ein solches Klimaneutralitätsnetz schafft Planungssicherheit und ist somit ein Beitrag zur Vorhabenbeschleunigung.“ Aktuell erlebe man, wie im Bund das Tempo beim Erneuerbaren-Ausbau angezogen werde. Daher sei es richtig, dass die Planungen beim Netzausbau nachziehen. „Die Verzahnung von Netz- und Erneuerbaren-Ausbau werden für die Akzeptanz und damit auch für das Gelingen der Energiewende entscheidend sein“, so Goldschmidt.

Deutschland möchte das Ziel der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 erreichen. Die Landesregierung Schleswig-Holstein strebt dieses Ziel schon für das Jahr 2040 an und will erstes klimaneutrales Bundesland werden. Zentrale Pfeiler des klimaneutralen Stromsystems sind die Windenergie in der Nordsee, die Windenergie an Land, die Solarstromerzeugung, der Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft und -infrastruktur und der dazu passende Ausbau der Stromnetze.

„Das Ausbautempo der Erneuerbaren Energien in Schleswig-Holstein ist hoch und wir leisten damit schon heute einen unschätzbaren Beitrag zur bundesweiten Versorgungssicherheit. Auf dem Weg zum ersten klimaneutralen Industrieland brauchen wir außer starken Leitungsinfrastrukturen vor allem aber auch die energierechtlichen Rahmenbedingungen, um den Grünstrom auch regional besser nutzen zu können. Eine Klimawirtschaftsregion im Norden Deutschland wäre eine somit große Chance für ganz Deutschland“ so Goldschmidt mit Blick auf die kürzlich vom Kabinett beschlossene Bundesratsinitiative.

Er kündigte an, dass sein Haus den Vorschlag der Netzbetreiber nun genau prüfen werde und sich aktiv in den Konsultationsprozess einbringen wolle: „In den kommenden Wochen werden wir uns intensiv über die Karten und Zahlen der Netzbetreiber beugen. So sehr wir neue Netze brauchen, so klar ist auch, dass diese so effizient wie möglich gebaut werden müssen. Wir werden die Ergebnisse ebenfalls in die Fortschreibung der Wasserstoffstrategie des Landes für eine systemorientierte Optimierung der Sektorenkopplung einfließen lassen“, sagte der Energiewendeminister. Neue Leitungen, die parallel zu schon bestätigten Leitungen verlaufen, sollten gemeinsam auf einer sogenannten Stammstrecke geplant werden – beispielsweise zwischen dem Raum Heide und dem Raum Schwerin, wo bereits der NordOstLink gesetzlich bestätigt ist. Ziel sei es, Flächen so effizient wie möglich zu nutzen und die Auswirkungen für Anliegerinnen und Anlieger zu minimieren. „Ich begrüße es ausdrücklich, dass die Netzbetreiber hier schon konkrete Vorschläge gemacht haben. Wenn sich Bundesnetzagentur und Deutscher Bundestag den Vorschlägen anschließen, werden wir die Projekte mit hoher Priorität und im gewohnt engen Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern umsetzen. Energieleitungen sind die neuen Entwicklungsachsen für unser Land“, so Goldschmidt.

Hintergrund

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber haben heute den 1. Entwurf zum Netzentwicklungsplan Strom 2037/2045 (2023) auf der Website www.netzentwicklungsplan.de veröffentlicht. Der Vorschlag enthält neue Höchstspannungsleitungen im Bundesgebiet und auch in Schleswig-Holstein. In Schleswig-Holstein sollen im Zeitraum zwischen 2031 und 2037/45 mehrere neue offshore Windanlandungstrassen (Höchstspannungsgleichstrom(HGÜ)-Kabel), neue Konverterstandorte, eine zusätzliche HGÜ-Kabelstrecke an Land sowie einige neue Freileitungen zur Verstärkung des Drehstromübertragungsnetzes realisiert werden.

Der Stromnetzausbau dient der Umstellung auf das Erneuerbare-Energien-basierte Energiesystem. Bundesweit soll die Erzeugung von Solarstrom auf ungefähr das 8-fache ausgebaut werden (von 54 GW 2020 auf 400 GW 2045), die Erzeugung von Windenergie an Land soll verdreifacht werden (von 54 GW 2020 auf 160 GW 2045), die offshore Windstromerzeugung soll schwerpunktmäßig in der Nordsee von 8 GW 2020 fast auf das Neunfache ausgebaut werden (von 8 GW 2020 auf 70 GW 2045).

Die neuen Leitungen werden von unterschiedlichen Übertragungsnetzbetreibern als Vorhabenträger und in unterschiedlicher Zuständigkeit für die Genehmigungsverfahren geplant, manche in Bundeszuständigkeit durch die Bundesnetzagentur, andere in Landeszuständigkeit.

Mit der heutigen Veröffentlichung des Entwurfs zum NEP Strom 2037/45 beginnt eine Öffentliche Konsultation zum NEP Strom in zwei Phasen. Alle Interessierten sind dazu aufgerufen, sich an der Diskussion über die langfristige Ausgestaltung der Strominfrastruktur im Übertragungsnetz zu beteiligen. In der aktuellen ersten Konsultationsphase stellen die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) den ersten Entwurf vier Wochen lang zur Konsultation (Frist und Unterlagen unter www.netzentwicklungsplan.de). Danach überarbeiten sie den Plan und reichen den zweiten Entwurf bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) ein, die für die Prüfung und Genehmigung zuständig ist. Die BNetzA prüft den Plan und stellt dann den zweiten Entwurf nochmals zur Konsultation (voraussichtlich im Sommer / Herbst; Unterlagen, Termine und Fristen unter www.netzausbau.de). Im Anschluss an die beiden Konsultationsphasen wird die BNetzA den NEP Strom -  mit eventuell erforderlichen Änderungen - bestätigen. Im nächsten Schritt wird der Deutsche Bundestag im Jahr 2024 über die Aufnahme neuer Höchstspannungsleitungen in das Bundesbedarfsplangesetz entscheiden.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Matthias Kissing, Jonas Hippel, Christina Lerch | Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@mekun.landsh.de | Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter http://www.schleswig-holstein.de |

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