KIEL. Das schleswig-holsteinische Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) hat heute die Genehmigung für den Umgang mit radioaktiven Stoffen im Lager für radioaktive Reststoffe und Abfälle (LasmA) am Standort des Kernkraftwerkes Brunsbüttel erteilt. Damit darf im LasmA auf Grundlage dieser Genehmigung mit radioaktiven Abfällen und Reststoffen aus den kerntechnischen Anlagen am Standort Brunsbüttel umgegangen werden. Es handelt sich um radioaktive Abfälle und Reststoffe aus Betrieb und Abbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel und radioaktive Abfälle und Reststoffe, die in den Transportbereitstellungshallen am Standort Brunsbüttel gelagert werden dürfen.
"Der heutige Tag ist ein wichtiges Etappenziel auf dem Weg hin zu einem atomfreien Schleswig-Holstein. Mein großer Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, welche in präziser Detailarbeit diese umfangreiche Genehmigung erteilt haben. Nun liegt der Ball im Spielfeld des Betreibers. Es gilt als Nächstes, die Anforderungen aus der Genehmigung umzusetzen, sodass bald Reststoffe und Abfälle auch tatsächlich eingelagert werden können“
, sagte Umweltminister Tobias Goldschmidt.
Mit dem ersten derartigen Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle in Schleswig-Holstein wird sichergestellt, dass die radioaktiven Abfälle, die beim Abbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel anfallen, sicher zwischengelagert werden, bis sie an das Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle, die Schachtanlage Konrad, abgegeben werden können.
Die Genehmigung hat eine Laufzeit von 40 Jahren, für welche die Möglichkeit einer Verlängerung besteht. Sie endet jedoch früher, sollten keine radioaktiven Abfälle oder Reststoffe mehr im Lager vorhanden sein und eingelagert werden müssen.
Der Betrieb des Lagers ist der atomrechtlichen Aufsicht durch das MEKUN als atomrechtliche Aufsichtsbehörde unterstellt.
Hintergrund
Der Abbau eines Kernkraftwerkes dauert ca. 15 bis 20 Jahre. Die dabei anfallenden radioaktiven Abfälle sind gemäß § 7 Absatz 1 der Verordnung über Anforderungen und Verfahren zur Entsorgung radioaktiver Abfälle (Atomrechtliche Entsorgungsverordnung) bis zur Ablieferung an ein Endlager zwischenzulagern. Entsprechend der Angaben der Bundesgesellschaft für Endlagerung soll ab 2027 die Einlagerung in die Schachtanlage Konrad im niedersächsischen Salzgitter beginnen. Wann konkret Abfälle aus dem LasmA abgerufen werden, ist bisher nicht bekannt.
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