BRUNSBÜTTEL/KIEL. Im Kernkraftwerk Brunsbüttel wurden bei Inspektionen im Feststofflager an Presstrommeln mit radioaktiven Abfällen Korrosionsbefunde gemacht. Neben oberflächlichen Roststellen wurden an zwei der Presstrommeln jeweils zwei wanddurchdringende Korrosionsstellen mit einem Durchmesser von jeweils ca. 1 bis 2 mm vorgefunden. Eine dritte Presstrommel wies auf einer Länge von ca. 16 cm eine wanddurchdringende, Rissstelle auf.
Radioaktive Stoffe sind nicht ausgetreten. Bei Kontaminationsmessungen sind keine Auffälligkeiten festgestellt worden. Der betroffene Raumbereich des Feststofflagers ist als Sperrbereich ausgewiesen.
Die Reaktorsicherheitsbehörde hat Sachverständige zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts und der Ursachen zugezogen und mit der ständigen Begleitung der noch folgenden Inspektionen an weiteren Presstrommeln beauftragt. Die Betreibergesellschaft hat das Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) der Reaktorsicherheitsbehörde fristgemäß gemeldet.
Hintergrund:
Orientiert an der sicherheitstechnischen Bedeutung und der Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).
Das Kernkraftwerk Brunsbüttel verlor 2011 aufgrund einer Atomgesetzänderung die Berechtigung zum Leistungsbetrieb. Im Dezember 2018 erteilte das Energiewendeministerium die Genehmigung zu Stilllegung und Abbau. Presstrommeln werden zur Aufbewahrung und anschließender Verpressung von radioaktiven Abfällen genutzt, um so Abfallvolumen zu reduzieren.
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