BROKDORF/KIEL. Im Kernkraftwerk Brokdorf ist bei einer routinemäßigen Prüfung eine Funktionsstörung an einer Brandschutzklappe festgestellt worden. Die Arretierung des Klappenblattes in der Endposition erfolgte nicht ordnungsgemäß, so dass die Brandschutzklappe nicht vollständig schloss. Nach wiederholter Betätigung wurde die anforderungsgerechte Funktion der Klappe nachgewiesen.
Die PreussenElektra-Betreibergesellschaft hat das Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) zugeordnet und der Reaktorsicherheitsbehörde fristgemäß gemeldet. Die Reaktorsicherheitsbehörde hat zur Ursachenklärung Sachverständige eingeschaltet.
Hintergrund:
Orientiert an der sicherheitstechnischen Bedeutung und der Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).
Das Kernkraftwerk Brokdorf wurde am 31.12.2021 endgültig abgeschaltet und befindet sich seitdem im Nachbetrieb. Der Reaktor ist entladen, alle Brennelemente befinden sich im Brennelementlagerbecken
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