BROKDORF/KIEL. Im Kernkraftwerk Brokdorf wurden im Rahmen einer wiederkehrenden Prüfung drei nicht korrekt mit Mineralwolle verschlossene Brandschottungen festgestellt. Damit befanden sich diese drei Schottungen nicht im brandschutztechnisch geforderten Zustand. In die Schottungen wurden zwischenzeitlich von der Betreiberin Mineralwolle eingebracht und der ordnungsgemäße Zustand wiederhergestellt.
Die PreussenElektra-Betreibergesellschaft hat das Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) zugeordnet und der Reaktorsicherheitsbehörde gemeldet.
Die Reaktorsicherheitsbehörde hat zur Ursachenklärung Sachverständige hinzugezogen
Hintergrund:
Orientiert an sicherheitstechnischer Bedeutung und Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).
Das Kernkraftwerk Brokdorf wurde am 31.12.2021 endgültig abgeschaltet und befindet sich seitdem im Nachbetrieb. Der Reaktor ist entladen, alle Brennelemente befinden sich im Brennelementlagerbecken.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Matthias Kissing, Christina Lerch, Jonas Hippel | Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@melund.landsh.de | Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter http://www.schleswig-holstein.de