BROKDORF/KIEL: Im Kernkraftwerk Brokdorf wurden im Rahmen von Begehungen des Kontrollbereiches zwei Brandschutztüren entdeckt, die nicht ordnungsgemäß verschlossen waren. Eine der Türen wurde im Rahmen von Arbeiten zur Dekontamination des Primärkreislaufes mit einem Handschuh zwischen Tür und Zarge am vollständigen Schließen und Einrasten gehindert. Die andere Tür war geschlossen, aber nicht durch die vorgesehenen Vorreiber verriegelt worden. Unmittelbare sicherheitstechnische Auswirkungen ergaben sich nicht, die Raumbereiche werden durch automatische Brandmelder überwacht.
Die PreussenElektra-Betreibergesellschaft hat das Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) zugeordnet und der Reaktorsicherheitsbehörde fristgerecht gemeldet.
Die Reaktorsicherheitsbehörde hat zur Ursachenklärung Sachverständige hinzugezogen
Hintergrund:
Orientiert an sicherheitstechnischer Bedeutung und Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).
Das Kernkraftwerk Brokdorf wurde am 31.12.2021 endgültig abgeschaltet und befindet sich seitdem im Nachbetrieb. Der Reaktor ist entladen, alle Brennelemente befinden sich im Brennelementlagerbecken.
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