BROKDORF/KIEL. Im Kernkraftwerk Brokdorf haben bei wiederkehrenden Prüfungen zwei Außenluftklappen nicht ordnungsgemäß geschlossen. Im Rahmen der in der vergangenen Woche durchgeführten Prüfungen hatten die Außenluftklappen einen Schließimpuls erhalten. Sie schlossen daraufhin jedoch nicht vollständig. Erst nach mehrmaliger Wiederholung des Schließvorgangs wurden die vorschriftsmäßigen Endpositionen für den Zustand "geschlossen" erreicht. Die Prüfungen konnten erfolgreich beendet werden. Da zwei der Armaturen betroffen waren, ist nun zu prüfen, ob ein systematischer Fehler vorliegt. Die Reaktorsicherheitsbehörde hat zur Ursachenklärung Sachverständige hinzugezogen.
Die Betreibergesellschaft PreussenElektra hat das Ereignis der Kategorie "N" (Normalmeldung) zugeordnet und der Reaktorsicherheitsbehörde fristgemäß gemeldet.
Hintergrund
Die sicherheitstechnische Bedeutung der Außenluftklappen liegt darin, dass bei außerhalb des Kernkraftwerks auftretenden Rauch- oder Giftgasen ein Abschluss der Außenluft erfolgen muss, damit insbesondere das Wartenpersonal nicht beeinträchtigt wird. Die Lüftungsanlage wird dann auf Umluftbetrieb geschaltet.
Das Kernkraftwerk Brokdorf ist eines von drei Kernkraftwerken in Schleswig-Holstein. Während die Kernkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel in Folge einer Atomgesetzänderung im Jahre 2011 keine Berechtigung zum Leistungsbetrieb mehr haben und für das Kernkraftwerk Brunsbüttel bereits eine Stilllegungs- und Abbaugenehmigung erteilt ist, darf in Brokdorf laut Atomgesetz noch bis längstens Ende 2021 Strom produziert werden.
Orientiert an sicherheitstechnischer Bedeutung und Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).
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