BROKDORF/KIEL. Im Notstromdieselgebäude des Kernkraftwerks Brokdorf hat eine Brandschutzklappe bei einer wiederkehrenden Prüfung nicht vollständig geschlossen. Als Grund gab die Betreibergesellschaft (PreussenElektra) eine Schwergängigkeit der Klappe an. Nach Aufbringen eines Schmiermittels konnte die ordnungsgemäße Funktion der Brandschutzklappe wiederhergestellt und nachgewiesen werden.
Die Reaktorsicherheitsbehörde hat zur Ursachenklärung Sachverständige hinzugezogen.
PreussenElektra hat dieses Meldepflichtige Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) zugeordnet und der Behörde fristgemäß gemeldet.
Hintergrund:
Brandschutzklappen gewährleisten im Brandfall den lüftungstechnischen Abschluss zwischen Brandbekämpfungsabschnitten. Sie verhindern, dass Feuer oder Rauch sich über die Lüftungsleitungen im Gebäude ausbreiten.
Das Kernkraftwerk Brokdorf ist eines von drei Kernkraftwerken in Schleswig-Holstein. Während die Kernkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel in Folge einer Atomgesetzände-rung im Jahre 2011 keine Berechtigung zum Leistungsbetrieb mehr haben und sich das Kernkraftwerk Brunsbüttel bereits seit 2019 in Stilllegung befindet, darf in Brokdorf laut Atomgesetz noch bis längstens Ende 2021 Strom produziert werden.
Orientiert an sicherheitstechnischer Bedeutung und Eilbedürftigkeit von Abhilfemaß-nahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).
Patrick Tiede, Julia Marre und Joschka Touré | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung | Mercatorstraße 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | E-Mail: pressestelle@melund.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/melund | außerdem bei Twitter: https://twitter.com/melund_sh | Instagram: https://www.instagram.com/melund_sh