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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Untersuchungsprogramm abgeschlossen: Radon-Belastung in Schleswig-Holstein liegt unterhalb der Schwellenwerte

Umweltminister Albrecht: „In Schleswig-Holstein muss kein Radonvorsorgegebiet ausgewiesen werden“   

Letzte Aktualisierung: 07.12.2020

KIEL. In Schleswig-Holstein muss kein Radonvorsorgegebiet ausgewiesen werden. Dieses Ergebnis zweijähriger Prüfungen hat Umweltminister Jan Philipp Albrecht heute in Kiel mitgeteilt. Die Entscheidung beruht auf einem umfassenden Untersuchungsprogramm der natürlichen Radongehalte im Boden. Insgesamt wurden Messungen an 913 Standorten im Land vorgenommen und unter Berücksichtigung der geologischen und bodenkundlichen Verhältnisse wissenschaftlich ausgewertet. Dabei wurde kein Gebiet festgestellt, für das die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Radonvorsorgegebiets erfüllt sind.

 

„Dass in Schleswig-Holstein kein Radonvorsorgegebiet ausgewiesen werden muss, ist eine gute Nachricht. Das Gas Radon kann ab einer gewissen Konzentration gesundheitsgefährdend wirken. Dieses Szenario kann in Bezug auf die natürlichen Radongehalte im Boden für Schleswig-Holstein nun ausgeschlossen werden“, sagte Albrecht.

 

Radon ist ein natürlich vorkommendes radioaktives Edelgas, das im Falle höherer Konzentrationen in der Raumluft das Krebsrisiko in der Bevölkerung erhöhen kann. Deshalb sieht das neue Strahlenschutzrecht vor, dass sich die Bundesländer der Vorsorge widmen und unter anderem ermitteln, wo aufgrund der örtlichen geologischen Gegebenheiten Radonvorsorgegebiete auszuweisen sind.

 

Das MELUND hatte gemeinsam mit dem Geologischen Landesdienst im LLUR und in Abstimmung mit dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ein Untersuchungsprogramm entwickelt und in den Jahren 2019 und 2020 gezielte Messungen zur Beurteilung der unterschiedlichen geologischen Einheiten durchführen lassen. Die Auswertung hat ergeben, dass das dabei maßgebliche geogene Radonpotential (GRP) zwar über das Landesgebiet tendenziell von der Westküste zum Östlichen Hügelland hinzunimmt, der entscheidende Schwellenwert aber in keinem Bereich erreicht wird (s. die anliegende Karte). Gesetzlich ist vorgesehen, dass die Bundesländer prüfen, ob der Schwellenwert gebietsweise erreicht oder überschritten wird und erforderlichenfalls bis Ende 2020 Radonvorsorgegebiete ausweisen.

 

Konkret wäre eine Ausweisung vorzunehmen gewesen, wenn zu erwarten wäre, dass auf mindestens 75% des betrachteten Gebiets der Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft in mindestens 10% der Gebäude überschritten wird. Messungen der Bodenluft als Austrittspfad des natürlich vorkommenden Radons und die Interpolation der Messwerte über die geologischen Gegebenheiten haben gezeigt, dass dies in Schleswig-Holstein nicht der Fall ist. Dies bedeutet, dass keine großflächigen Präventionsmaßnahmen zu ergreifen sind. Dennoch kann der Referenzwert in einzelnen Gebäuden durchaus überschritten werden. Ob dies in einem Gebäude der Fall ist, hängt neben der Radonbelastung im Boden maßgeblich auch von der baulichen Beschaffenheit des Gebäudes ab und kann daher belastbar nur durch Langzeitmessungen vor Ort ermittelt werden.

 

Das Thema Radonvorsorge ist nach Auffassung des Ministers durch die jüngere Gesetzgebung auf EU- und Bundesebene mit Recht zu einer Daueraufgabe geworden, die dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung dient. Das MELUND hat ihr unter anderem auch mit der Einrichtung der Radonberatungsstelle des Landes Schleswig-Holstein Rechnung getragen, die auf Wunsch auch über Radonmessungen in Gebäuden berät. Auf der Internetpräsenz der Landesregierung (www.schleswig-holstein.de/radon) finden sich weiterführende Informationen zum gesamten Themengebiet und zu der Messkampagne und den Erkenntnissen hieraus.

 

 

Hintergrund:

Im Juli 2017 wurde das neue Strahlenschutzgesetz erlassen. Dieses Gesetz enthält u.a. auch umfangreiche Regelungen zur Radonvorsorge, die auf einer EU-Richtlinie beruhen. Neben Informationsaufgaben wurde den Bundesländern auch die Pflicht auferlegt, spätestens bis Ende 2020 in Zusammenarbeit mit dem Bund zu ermitteln, wo aufgrund der örtlichen geologischen Gegebenheiten Radonvorsorgegebiete auszuweisen sind. In Schleswig-Holstein war dies im Gegensatz zu manchen anderen Bundesländern (insbesondere mit gebirgigen Gegenden) zwar nicht sehr wahrscheinlich, war aber, auch aufgrund unzureichender Datenlage, zu überprüfen und im Detail zu verifizieren. In Radonvorsorgegebieten ergeben sich verschiedene rechtliche Konsequenzen, z.B. für Arbeitgeber oder Bauherren. Dazu gehören z.B. Messungen in Arbeitsstätten und ggf. geeignete Schutzmaßnahmen für die Menschen, die sich in betroffenen Räumlichkeiten längere Zeit aufhalten.

 

Radon und seine Folgeprodukte sind Teil der natürlichen Strahlenbelastung. Radon ist ein natürliches radioaktives Edelgas, das geruch-, geschmack- und farblos ist. Aus dem Baugrund kann Radon ins Freie und auch in Gebäude gelangen. In höheren Konzentrationen kann es gesundheitsgefährdend sein.

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