KIEL. Die Umweltministerkonferenz hat heute auf Initiative von Schleswig-Holsteins Umweltminister Jan Philipp Albrecht beschlossen, die Forderung des Europäischen Parlaments zu unterstützen, das EU-Klimaziel von 40 auf 60 Prozent für 2030 zu erhöhen. Für Deutschland soll nach dem Willen der Umweltminister die Klimaneutralität bis spätestens 2050 erreicht sein. Albrecht begrüßte den Beschluss und forderte: „Die Bundesregierung muss dem Europäischen Parlament den Rücken stärken und sich im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft auf das 60-Prozent-Ziel einsetzen. Nur so lässt sich der europäische Beitrag zur Erreichung der Klimaziele des Pariser Abkommens realisieren.“
Die Umweltminister*innen fordern auf Initiative Schleswig-Holsteins zudem die Prüfung von Mindestquoten für Recyclingstoffe in der Plastikproduktion. Ziel ist es, die Herstellung von neuem Kunststoff zu verringern und dadurch den Einsatz von Erdöl zu senken. Damit werden Kreislaufwirtschaft und Klimaschutz gestärkt. Derzeit werden lediglich 12 Prozent des Rohstoffbedarfs durch Recyclingstoffe gedeckt. Die niedrigen Ölpreise infolge der Corona-Krise erschweren derzeit ihren Einsatz zusätzlich.
Ebenso auf Antrag Schleswig-Holsteins setzt sich die Umweltministerkonferenz für Erleichterungen bei der Genehmigung von Wasserstoffanlagen ein. Umweltminister Albrecht sagt dazu: „Grüner Wasserstoff, der aus Erneuerbarem Strom gewonnen wird, ist ein wichtiger Baustein der Energiewende. Er kann wesentlich dazu beitragen, die CO2-Emissionen in der Industrie sowie im Flug- und Schwerlastverkehr zu senken.“
Produziert wird der Wasserstoff in sogenannten Elektrolyseuren, deren Errichtung grundsätzlich einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen. Diese Regelungen sollen nun von Expert*innen auf mögliche Vereinfachungen und Beschleunigungsmöglichkeiten geprüft werden.
Auf Initiative von Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz hat die Umweltministerkonferenz zudem einen Beschluss zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Umweltbereich gefasst. Das OZG verpflichtet die Behörden, bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen auch online anzubieten. Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz sind gemeinsam für die Umsetzung der Verwaltungsleistungen im Bereich Umwelt zuständig. Gemäß Beschluss der UMK soll die Umsetzung nun so gestaltet werden, dass eine möglichst einfache und schnelle Nutzung der digitalisierten Verwaltungsleistungen auch in allen übrigen Ländern möglich ist.
Albrecht: „Das OZG ist weit mehr als die schlichte Digitalisierung von Verwaltungsleistungen, es ist vielmehr auch Ausdruck eines neuen Verhältnisses zwischen Staat und Bürger: So versteht sich der Staat zunehmend als serviceorientierter Dienstleister für Bürgerinnen und Bürger. Deshalb freut es mich, dass die UMK unserem Vorschlag gefolgt ist und wir damit das OZG im Umweltbereich zum Erfolg führen können.“
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