Navigation und Service

Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Standort-Zwischenlager Brokdorf: Schließsystem eines CASTOR-Behälters mit meldepflichtiger Abweichung 

Letzte Aktualisierung: 13.11.2020

KIEL. Im Standort-Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle in Brokdorf ist an einem CASTOR-Behälter ein das zulässige Maß geringfügig überschreitender Höhenunterschied zwischen der Oberkante des Behälters und der Oberseite des aufliegenden Deckels (sog. Blockmaß) festgestellt worden. Die zulässige Veränderung des Höhenunterschiedes durch die Einbringung der Dichtung während der Beladung beträgt 0,1 mm, an dem betreffenden CASTOR-Behälter wurden jedoch 0,12 mm festgestellt. Die Dichtheitsprüfung hatte an dem Behälter nach Abschluss der Beladung im Jahre 2009 sowie bei der seither durchgeführten kontinuierlichen Überwachung während der Lagerung im Standort-Zwischenlager keine Auffälligkeiten ergeben. An den übrigen CASTOR-Behältern in den schleswig-holsteinischen Standort-Zwischenlagern sind keine Überschreitungen festgestellt worden.

Die Überprüfungen waren aktuell aufgrund von in Süddeutschland festgestellten Dokumentationsfehlern in allen deutschen Standort-Zwischenlagern veranlasst worden. Dabei wurden auch in den schleswig-holsteinischen Standort-Zwischenlagern zu einigen CASTOR-Behältern Dokumentationsfehler festgestellt, deren Korrektur in dem vorliegend genannten einen Fall die Toleranzüberschreitung gezeigt hat.

Die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) als Betreibergesellschaft hat das Vorkommnis als Meldepflichtiges Ereignis der Kategorie N (Normalmeldung) der Reaktorsicherheitsbehörde am 12. November fristgemäß gemeldet.

Die Reaktorsicherheitsbehörde hat die Bearbeitung des Meldepflichtigen Ereignisses unter Einbeziehung von Sachverständigen aufgenommen.

Hintergrund:

In Brokdorf befindet sich – wie an den meisten anderen deutschen Kernkraftwerksstandorten auch – ein eigens für die Aufbewahrung hochradioaktiver Abfälle eingerichtetes Zwischenlager. Diese Abfälle werden darin so lange aufbewahrt, bis hierfür ein bundesweites Endlager zur Verfügung steht. Der Standort für ein solches Endlager soll nach den gesetzlichen Vorschriften bis zum Jahr 2031 ausgewählt werden. Betreiber des Standort-Zwischenlagers Brokdorf ist das bundeseigene Unternehmen Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ).

Im Standort-Zwischenlager Brokdorf stehen derzeit 35 mit abgebrannten Brennelementen beladene CASTOR-Behälter. Die abgebrannten Brennelemente sind beim Leistungsbetrieb des Kernkraftwerks entstanden. Das Kernkraftwerk Brokdorf wird noch bis längstens Ende 2021 im Leistungsbetrieb sein und es werden noch weitere CASTOR-Behälter in das Standort-Zwischenlager eingestellt werden.

Der Begriff CASTOR (englisch für „cask for storage and transport of radioactive material“) kennzeichnet einen Transport- und Lagerbehälter, in dem abgebrannte Brennelemente aus dem Betrieb eines Kernkraftwerks langfristig sicher aufbewahrt werden können. Jeder Behälter verfügt über ein sog. Doppeldeckeldichtungssystem.

Für die Einlagerung von CASTOR-Behältern in ein Standort-Zwischenlager sind technische Vorgaben einzuhalten. Dazu gehört u.a. das sog. Blockmaß. Für die Ermittlung des Blockmaßes wird im Herstellerwerk der Höhenunterschied zwischen der Behälteroberkante und der Oberkante des aufliegenden Deckels gemessen. Anschließend wird der Vorgang mit einer dazwischenliegenden Dichtung wiederholt. Es ergibt sich ein geringfügig größerer Höhenunterschied. Nach dem Beladevorgang im Kraftwerk wird das Blockmaß mit eingelegter und verspannter Dichtung erneut gemessen. Der Unterschied zwischen dem Blockmaß ohne Dichtung im Herstellerwerk und dem Blockmaß mit Dichtung nach Beladung im Kraftwerk darf nur max. 0,1 mm betragen.

Die Dichtigkeit jedes eingelagerten CASTOR-Behälters wird kontinuierlich mit dem sog. Behälterüberwachungssystem erfasst. Undichtigkeiten hat es bisher nicht gegeben.

Orientiert an sicherheitstechnischer Bedeutung und Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).

Patrick Tiede, Julia Marre und Joschka Touré | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung | Mercatorstraße 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | E-Mail: pressestelle@melund.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/melund | außerdem bei Twitter: https://twitter.com/melund_sh | Instagram: https://www.instagram.com/melund_sh

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Pressemitteilungen