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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Aktuelle Entwicklung zur Geflügelpest: Zahl der Nachweise bei Wildvögeln erhöht sich weiter – Erster Fall im Kreis Steinburg – Vorerst keine Anordnung zur landesweiten Aufstallung von Geflügel

Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht: "Der deutliche Schwerpunkt des Geschehens liegt weiterhin an der Westküste."

Letzte Aktualisierung: 07.11.2020

KIEL. Die Zahl der Geflügelpest-Nachweise bei Wildvögeln in Schleswig-Holstein hat sich weiter erhöht. Seit der letzten Meldung am 5. November erfolgten weitere 30 Nachweise bei Wildvögeln. Damit liegen derzeit insgesamt 75 positive Nachweise bei Wildvögeln in Schleswig-Holstein vor. Eine entsprechende Bestätigung hat das Landwirtschaftsministerium heute vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem nationalen Referenzlabor für Aviäre Influenza, erhalten.

Neben den bereits betroffenen Kreisen Nordfriesland, Dithmarschen und Rendsburg-Eckernförde hat nun auch der Kreis Steinburg den ersten Fall bei einem Wildvogel gemeldet. Neben Wildgänsen und Wildenten sind auch mehrere Möwen (Silber-, Mantel- und Lachmöwe) sowie zwei Brachvögel und ein Austernfischer betroffen. Der schleswig-holsteinischen Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz hat seit dem Beginn des Geschehens bereits über 2.700 verendete Wildvögel gezählt. Die Anzahl der tot aufgefundenen Vögel hat sich damit innerhalb von zwei Tagen fast verdoppelt.

Aufgrund des sich ausweitenden Geschehens hat sich Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht am Freitag mit den Landräten und Bürgermeistern der Kreise und kreisfreien Städte zum weiteren Vorgehen beraten. „Die Gesprächsrunde mit den Kreisen hat bestätigt, dass die Geflügelpest im Land derzeit regional sehr unterschiedlich auftritt. Der deutliche Schwerpunkt des Geschehens liegt weiterhin an der Westküste. Wir haben daher vereinbart, die Anordnung zur Aufstallung von Geflügel weiterhin regional differenziert vorzunehmen. Die Kreise werden weiterhin die Situation vor Ort bewerten und entsprechend Maßnahmen in Abstimmung mit dem Land ergreifen“, sagte Albrecht: „Zusätzlich müssen wir uns weiter für den Fall einer Ausweitung des Geschehens vorbereiten. Daher appelliere ich nochmals an alle Geflügelhalter in Schleswig-Holstein, die für alle geltenden Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz ihrer Tiere einzuhalten. Freilandhalter von Geflügel in bislang nicht betroffenen Regionen sollten sich zudem bereits jetzt für den Fall einer Ausweitung des Geschehens Gedanken in Hinblick auf die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz ihrer Tiere machen“, so Albrecht. Aufgrund der regional sehr unterschiedlichen Situation führen die Kreise eine jeweils eigene Risikobewertung hinsichtlich der Maßnahmen, die zum Schutz der Geflügelbestände ergriffen werden, durch.

Nach dem positiven Befund bei einer Nonnengans wird der Kreis Steinburg die Aufstallung von Geflügel in bestimmten Gebieten anordnen, ähnlich wie dies bereits am vergangenen Freitag im Kreis Nordfriesland geschehen ist. Zuletzt hatte der Kreis Rendsburg-Eckernförde eine Anordnung zur Aufstallung in bestimmten Gebieten erlassen, nachdem hier der erste Fall bei einem Wildvogel amtlich bestätigt worden war.

Der Kreis Dithmarschen hat zum Schutz des Hausgeflügels bereits am 5. November die Aufstallung allen Geflügels für das gesamte Kreisgebiet durch Allgemeinverfügung angeordnet. Nähere Informationen zu den von den Veterinärämtern angeordneten Maßnahmen stellen die Kreise zur Verfügung.

Auch im Rahmen der aktuellen Nachweise in Schleswig-Holstein wurden Geflügelpesterreger des Subtyps H5N8 und H5N5 nachgewiesen. Das FLI bestätigt in seiner aktuellen Risikobewertung, dass derzeit keine Hinweise bestehen, dass diese aktuell nachgewiesenen Subtypen ein zoonotisches Potential haben, d.h. auf den Menschen übertragen werden können. 

Hintergrund

Die hochpathogene aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und daher staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann. Die Geflügelpest-Verordnung enthält Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen.

Geflügelhalterinnen und -halter sollten ihr Geflügel vor einem möglichen Erregereintrag bestmöglich schützen und die in der Geflügelpest-Verordnung für alle vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umsetzen. Hierzu gehört unter anderem, dass Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden dürfen. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim zuständigen Veterinäramt und/oder Tierseuchenfonds registriert worden sein, sollte dies schnellstens nachgeholt werden.

In Schleswig-Holstein finden ganzjährig und über das Land verteilt Monitoringuntersuchungen bei Hausgeflügel sowie Wildvögeln statt. Die Untersuchung von verendet aufgefunden Wildvögeln (passives Wildvogelmonitoring) wurde im Sinne eines Frühwarnsystems aufgrund der Risikoeinschätzung bereits zum Herbstbeginn nochmals verstärkt.

Im Jahr 2016/17 ereignete sich das europaweit bislang größte Geflügelpestgeschehen, von welchem Schleswig-Holstein auch stark betroffen war. Der letzte Geflügelpestausbruch in Schleswig-Holstein wurde im März 2018 in einer kleinen Geflügelhaltung festgestellt.

 

Weitere Informationen

Die Risikoeinschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts

Informationen der Landesregierung

Weitere Informationen des Friedrich-Löffler-Instituts über Geflügelpest

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