KIEL. Der Bundesrat hat heute dem Entwurf der Bundesregierung zur Novellierung der Bundesdüngeverordnung zugestimmt. Dazu erklärt Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht: "Mit der heutigen Zustimmung des Bundesrates endet ein monatelanges Gezerre um die Düngeverordnung. Das ist eine gute Nachricht für Landwirtinnen und Landwirte, die jetzt endlich mehr Planungs- und Rechtssicherheit haben. Die neue Düngeverordnung wird auch die Voraussetzungen für den Schutz der Gewässer und die Verringerung der Nährstoffeinträge deutlich verbessern. Als Land Schleswig-Holstein hätten wir uns in Einzelfragen zwar noch eine andere Ausgestaltung der Düngeverordnung gewünscht, unabhängig davon wird das Land die Anforderungen jetzt jedoch zügig und fachgerecht umsetzen."
Albrecht stellte dafür ein neues Förderprogramm zum Nährstoffmanagement vor. Landwirtinnen und Landwirte können ab dem 1. April einen Förderantrag stellen, um die aktuellen Herausforderungen im Umgang mit der Düngeverordnung besser umsetzen zu können. Mit technischen und baulichen Verbesserungen zur gezielteren Nutzung der Nährstoffgehalte in der Gülle soll der Grundwasserschutz weiter verbessert und der Einsatz von Mineraldünger verringert werden. Die Gesamtfördersumme für das Programm beläuft sich bis 2022 auf rund 4,8 Mio. Euro, das sind jährlich 1,6 Mio. Euro.
"Die gesteigerten Ansprüche in der Düngeverordnung führen für die Landwirtinnen und Landwirte zu akutem Handlungsbedarf. Die Verschärfungen sind notwendig, um das derzeit stark nitratbelastete Grundwasser künftig besser zu schützen. Mit diesem Förderprogramm zeigen wir, dass wir unsere landwirtschaftlichen Betriebe mit den Herausforderungen nicht alleine lassen. Dieses Programm hilft den Landwirten und dem Grundwasser"
, so Albrecht.
Gefördert wird die Anschaffung von Gülleausbringungstechnik, der Bau von Festmistlagerstätten sowie die Errichtung von Lagunen und Erdbecken zur Sammlung verunreinigter Oberflächenwasser wie z.B. Sickerwasserausträge oder Regenwasser von Hofflächen. Außerdem werden neue Lagerbehälter gefördert, die im Interesse des Klimaschutzes über feste Abdeckungen zum Schutz vor Emissionen verfügen müssen. Eine Förderung gibt es auch für Abdeckungen, mit denen bestehende Behälter ausgestattet werden. Die Antragsfrist endet am 30. Juni 2020.
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Fördermaßnahmen zum Nährstoffmanagement
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