BROKDORF/KIEL. Im Kernkraftwerk Brokdorf (KBR) wurde eine falsche Angabe des Auslegungsdruckes auf den Typenschildern der beiden Ladeluftvorwärmer eines Notstromdieselaggregats festgestellt, wodurch bei Prüfungen teilweise von zu niedrigen Auslegungsdrücken ausgegangen wurde. Das teilte die schleswig-holsteinische Reaktorsicherheitsbehörde (Energiewendeministerium) heute (22. März) in Kiel mit. Die fehlerhaften Angaben wurden bei vorbereitenden Arbeiten zu einem regulären Motortausch im Rahmen des Wartungsprogramms festgestellt. Die Ladeluftvorwärmer werden im Rahmen des Motortausches gegen ordnungsgemäß geprüfte Ladeluftvorwärmer ausgetauscht.
Die Betreibergesellschaft hat das Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) zugeordnet. Die Reaktorsicherheitsbehörde prüft das Ereignis und hat dafür Sachverständige hinzugezogen.
Hintergrund
Die Ladeluftbehälter der Notstromdieselaggregate sind Druckbehälter, die gem. der Betriebssicherheitsverordnung regelmäßig zu prüfen sind. Die Behälter waren in der Vergangenheit bereits an Notstromdieselaggregaten des KBR im Einsatz. Die fehlerhafte Angabe des Auslegungsdrucks führte dazu, dass die Behälter bei Drücken geprüft wurden, die unterhalb der Betriebsdrücke lagen.
Erläuterung zu den Kategorien der meldepflichtigen Ereignisse:
Orientiert an sicherheitstechnischer Bedeutung und Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung.
Medien-Information vom 22. März 2019 zum Herunterladen
(PDF, 75KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Verantwortlich für diesen Pressetext: Joschka Touré | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung | Mercatorstraße 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | E-Mail: | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter | Das Ministerium finden Sie im Internet unter