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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Fehlerhafte Verschraubung an zwei Endlagerbehältern im Kernkraftwerk Brunsbüttel

Letzte Aktualisierung: 18.03.2019

BRUNSBÜTTEL/KIEL. Im Kernkraftwerk Brunsbüttel sind fehlerhafte Verschraubungen an Konrad-Containern festgestellt worden. Die Konrad-Container sind als Endlagerbehälter für die Einlagerung von radioaktiven Abfällen in das Endlager Schacht Konrad bestimmt. Bei den radioaktiven Abfällen aus dem Kernkraftwerk handelt es sich um Verdampfer- und Filterkonzentrate aus dem zurückliegenden Leistungsbetrieb des Kernkraftwerks Brunsbüttel.

Die fehlerhaften Verschraubungen wurden als meldepflichtiges Ereignis der Kategorie N angezeigt. Das teilte die schleswig-holsteinische Reaktorsicherheitsbehörde (Energiewendeministerium) heute (18. März 2019) in Kiel mit.

Laut gültiger Spezifikation sind bei der Abfertigung der Konrad-Container die dortigen Innendeckel mit vorgegebenen Sechskantmuttern und einheitlichem Drehmoment zu verschrauben. Anstelle der geforderten Muttern wurden jedoch Schnellspannmuttern ohne Drehmomentkontrolle verwendet. Zurzeit erfolgen sowohl die Bewertung dieser Abweichungen als auch die Festlegung von Maßnahmen zur Behebung. So wird zurzeit geprüft, ob nachteilige Auswirkungen auf die Einlagerung der Abfälle im Konrad-Container sowie auf das Abstellen des Containers in die Transport-Bereitstellungshalle zu besorgen sind. Radioaktivität wurde nicht freigesetzt.

Die Reaktorsicherheitsbehörde hat Sachverständige zur Prüfung und Bewertung des Ereignisses beauftragt. Die Betreibergesellschaft wurde außerdem aufgefordert, eine Ereignisanalyse zwecks Optimierung der Betriebsabläufe und der Schnittstelle Mensch/Technik durchzuführen.

Hintergrund:

Orientiert an der sicherheitstechnischen Bedeutung und der Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).

Das Kernkraftwerk Brunsbüttel befindet sich in Stilllegung.

Medien-Information vom 18. März 2019 zum Herunterladen  (PDF, 59KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Joschka Touré | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung | Mercatorstraße 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | E-Mail: | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter | Das Ministerium finden Sie im Internet unter  

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