Navigation und Service

Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf: Scoping-Termin startet am Dienstag

Letzte Aktualisierung: 25.01.2019

BROKDORF/KIEL. Das Verfahren zu Stilllegung und Abbau des zurzeit noch in Betrieb befindlichen Kernkraftwerks Brokdorf nimmt Fahrt auf: Am Dienstag, 29. Januar 2019, findet in der Mehrzweckhalle in Brokdorf der gesetzlich vorgesehene Scoping-Termin im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) statt. Das teilte die atomrechtliche Genehmigungsbehörde (Energiewendeministerium) heute (25. Januar) in Kiel mit.

Bei einer UVP geht es um die möglichen Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt und die von dem Vorhaben betroffenen Schutzgüter. Zur Durchführung der UVP bedarf es einer Vielzahl von Unterlagen, die vom Vorhabenträger PreussenElektra vorzulegen sind. Der Scoping-Termin soll dazu dienen, den Umfang dieser Unterlagen festzulegen. Zudem wird der Termin genutzt, um die Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung zu besprechen. Im Vorfeld hat PreussenElektra bereits einen „Vorschlag zum Untersuchungsrahmen“ sowie einen „technischen Vorhabenbericht“ vorgelegt.

Obwohl es sich gesetzlich nicht um eine öffentliche Veranstaltung handelt, hat das Energiewendeministerium nicht nur fachlich betroffene Behörden, sondern – wie bereits bei den Genehmigungsverfahren zu Stilllegung und Abbau der Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel sowie des Forschungsreaktors FRG-1 in Geesthacht – auch Umweltverbände und Bürgerinitiativen zu dem Termin eingeladen. So soll frühzeitig für eine größtmögliche Transparenz des Verfahrens durch umfangreiche Information gesorgt werden.

Hintergrund:

Die PreussenElektra-Betreibergesellschaft des Kernkraftwerks Brokdorf hat im Dezember 2017 beim Energiewendeministerium den Stilllegungs- und Abbauantrag gestellt. Gesetzlich darf das Kernkraftwerk noch bis längstens Ende 2021 betrieben werden.

Für die hochradioaktiven abgebrannten Brennelemente aus dem Kernkraftwerk Brokdorf gibt es bereits ein Standort-Zwischenlager. Darüber hinaus plant PreussenElektra, schwach- und mittelradioaktive Abfälle, die beim Abbau anfallen, auf dem Kraftwerksgelände vorzubehandeln und vorübergehend in einem eigens zu errichtenden Zwischenlager, einer sogenannten Transportbereitstellungshalle, aufzubewahren. Das Bundesendlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle in Niedersachsen wird voraussichtlich nicht vor 2027 zur Verfügung stehen.

Rechtsgrundlagen des laufenden UVP-Verfahrens sind das Atomgesetz, die Atomrechtliche Verfahrensverordnung und das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Gemäß UVPG werden für folgende Schutzgüter die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens ermittelt, beschrieben und bewertet: Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Klima und Luft, Landschaft, Boden und Fläche, Wasser, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie deren Wechselbeziehungen zueinander.

Medien-Information vom 25. Januar 2019 zum Herunterladen  (PDF, 121KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Joschka Touré | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung | Mercatorstraße 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | E-Mail: | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter | Das Ministerium finden Sie im Internet unter  

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Pressemitteilungen