Navigation und Service

Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Ausfall einer Kühlwasserpumpe im Kernkraftwerk Krümmel

Letzte Aktualisierung: 31.08.2018

Kernkraftwerk Krümmel von der Wasserseite aus der Luft
Das Kernkraftwerk Krümmel ist seit 2009 dauerhaft abgeschaltet und befindet sich im Nachbetrieb.

GEESTHACHT/KIEL. Im abgeschalteten Kernkraftwerk Krümmel konnte bei einer wiederkehrenden Prüfung am Mittwoch (29. August) eine Kühlwasserpumpe nicht eingeschaltet werden. Die Pumpe soll unter anderem den Notstromdiesel 2 mit Kühlwasser versorgen. Im Anforderungsfall wäre die Kühlwasserversorgung durch eine weitere Nebenkühlwasserpumpe gewährleistet gewesen. Das teilte die schleswig-holsteinische Reaktorsicherheitsbehörde (Energiewendeministerium) heute (31. August) in Kiel mit.

Weder das Personal noch die Umgebung waren durch das Ereignis in Mitleidenschaft gezogen. Zu keiner Zeit bestand eine Gefahr durch austretende radioaktive Substanzen. Das Nebenkühlwassersystem, zu dem die ausgefallene Pumpe gehört, liegt im Kontrollbereich des Kernkraftwerks und wird zu jeder Zeit radiologisch überwacht. Das Konzept der „Wiederkehrenden Prüfungen“ hat sich bewährt.

Die Vattenfall-Betreibergesellschaft hat der Reaktorsicherheitsbehörde die Feststellungen als Meldepflichtiges Ereignis der Kategorie N („Normal“) gemeldet. Die Reaktorsicherheitsbehörde wird die vorliegende Ereignismeldung gezielt darauf hin auswerten, ob entsprechende Schwachstellen zukünftig möglicherweise noch frühzeitiger erkannt werden können. An der Auswertung beteiligt die Behörde auch Sachverständige des TÜV NORD aus Hamburg. 

Hintergrund:

Das Kernkraftwerk Krümmel ist seit 2009 dauerhaft abgeschaltet und befindet sich im Nachbetrieb. Die Stilllegung und der Abbau der Reaktoranlage werden vorbereitet.

Orientiert an der sicherheitstechnischen Bedeutung und Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).

Medien-Information vom 31. August 2018 zum Herunterladen  (PDF, 159KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung | Mercatorstraße 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | E-Mail: | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter | Das Ministerium finden Sie im Internet unter

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Pressemitteilungen