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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Armatur im Kernkraftwerk Brokdorf ließ sich nicht schließen

Letzte Aktualisierung: 18.12.2017

BROKDORF/KIEL. Im Kernkraftwerk Brokdorf ließ sich am vergangenen Dienstag (12. Dezember 2017) eine Abschlussarmatur des Nuklearen Gebäudeentwässerungssystems nach einem betrieblichen Öffnen nicht wieder schließen. Das teilte die schleswig-holsteinische Atomaufsichtsbehörde (Energiewendeministerium) heute (18. Dezember) in Kiel mit.

Ursache war eine Beschädigung an der Antriebsspindel, die für die Schließung der Armatur sorgt. Die betroffene Armatur wird zur Zeit von der PreussenElektra-Betreibergesellschaft instandgesetzt. Die Überprüfung vergleichbarer Armaturen ergab keine Auffälligkeiten. Zur Klärung der Schadensursache hat die Atomaufsichtsbehörde unabhängige Sachverständige hinzugezogen.

Die Betreibergesellschaft hat das Ereignis der Meldekategorie N (Normalmeldung) zugeordnet und der Atomaufsichtsbehörde fristgerecht gemeldet.

Hintergrund:

Über das Nukleare Gebäudeentwässerungssystem werden u.a. die im Sumpf des Reaktorgebäudes anfallenden Wässer der Abwasserbehandlung zugeführt. Die Durchführung der Entwässerungsleitung durch den Sicherheitsbehälter kann sowohl durch eine außen- als auch eine innenliegende Armatur abgesperrt werden. Die innenliegende Armatur ist im Betrieb offen. Für den Betrieb der Entwässerung wird auch die außenliegende Armatur geöffnet. Im Anschluss an die Entwässerung  wird die außenliegende Armatur wieder geschlossen. Als sich infolge des Ereignisses die außenliegende Armatur nicht schließen ließ, wurde die innenliegende Armatur umgehend geschlossen, so dass das Ereignis von der Atomaufsicht als sicherheitstechnisch weniger bedeutsam eingestuft wird. 

Erläuterung zu den Kategorien der meldepflichtigen Ereignisse

Orientiert an sicherheitstechnischer Bedeutung und Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung.

Medien-Information vom 18. Dezember 2017 zum Herunterladen  (PDF, 254KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Verantwortlich für diesen Pressetext: Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung | Mercatorstraße 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201 | Telefax 0431 988-7173 | E-Mail: | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter | Das Ministerium finden Sie im Internet unter

 

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