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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Kernkraftwerk Brunsbüttel: Nicht fachgerechte Bauverankerungen am Konzentratlagerkran

Letzte Aktualisierung: 17.11.2017

BRUNSBÜTTEL/KIEL. Im Kernkraftwerk Brunsbüttel haben Überprüfungen in einem Lager für radioaktive Abfallkonzentrate Mängel an der Verankerung des Lagerkrans ergeben. So wurden die Abstände zwischen Dübeln nicht eingehalten und Dübelverbindungen zum Teil nicht fachgerecht ausgeführt. Das teilte die schleswig-holsteinische Reaktorsicherheitsbehörde (Energiewendeministerium) heute (17. November) in Kiel mit.

Konzentratlager gehört zum Sperrbereich

Weder das Personal noch die Umgebung waren durch die Abweichungen in Mitleidenschaft gezogen. Zu keiner Zeit bestand eine Gefahr durch austretende radioaktive Substanzen. Das Konzentratlager gehört zum Sperrbereich des Kernkraftwerks und wird zu jeder Zeit radiologisch überwacht.

Die Atomaufsichtsbehörde hat zusammen mit der Obersten Bauaufsichtsbehörde (Innenministerium) eine Untersuchung der festgestellten Mängel eingeleitet. Dabei sind auch Sachverständige des TÜV NORD aus Hamburg und ein Sachverständiger für Baufragen aus Dortmund eingeschaltet.

Messtechnische Überwachung angeordnet

Die Aufsichtsbehörden haben der Betreibergesellschaft Gelegenheit gegeben, die Unbedenklichkeit der festgestellten Abweichungen stellvertretend für die am höchsten belastete Bauverankerung nachzuweisen. Bis dahin darf der Lagerkran nur benutzt werden, wenn die am meisten belastete Bauverankerung messtechnisch überwacht wird, so dass etwaige unzulässige Verformungen und Verschiebungen sicher erkannt und die Arbeiten umgehend unterbrochen werden können.

Die Betreibergesellschaft hat der Reaktorsicherheitsbehörde die Feststellungen als meldepflichtiges Ereignis der Kategorie N („Normal“) gemeldet.

Hintergrund:

Orientiert an sicherheitstechnischer Bedeutung und Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).

Das Kernkraftwerk Brunsbüttel ist bereits seit 2007 dauerhaft abgeschaltet und befindet sich im Nachbetrieb. Die Stilllegung wird vorbereitet.

Medien-Information vom 17. November 2017 zum Herunterladen  (PDF, 253KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Verantwortlich für diesen Pressetext: Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung | Mercatorstraße 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201 | Telefax 0431 988-7173 | E-Mail: | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter | Das Ministerium finden Sie im Internet unter

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