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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Landesregierung plant Wasserschutzgebiet in Schwarzenbek

Letzte Aktualisierung: 27.10.2017

KIEL. Mit einem Wasserschutzgebiet soll das Trinkwasser in der Region Schwarzenbek besser geschützt werden. Dazu plant das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung eine Wasserschutzgebietsverordnung (WSG-VO). „Wir beziehen in Schleswig-Holstein all unser Trinkwasser aus dem Grundwasser. Gerade deshalb ist Grundwasserschutz für das Land essentiell“, sagte Umwelt- und Landwirtschaftsminister Robert Habeck heute (27. Oktober 2017).

Grundwasserschutz verbessern

Der Verordnungsentwurf, der vom 30. Oktober an ausliegt, sieht spezielle Regelungen für die landwirtschaftliche Flächenbewirtschaftung und eine verstärkte Vorsorge im städtischen Bereich vor. Sie sollen zu einem besseren Grundwasserschutz in der Region beitragen. Die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes hat für die betroffenen Bürger und Unternehmen moderate Folgen. So müssen in Wasserschutzgebieten z.B. Heizöltanks und private Abwasserleitungen etwas häufiger geprüft werden.

Das in der Stadt Schwarzenbek gelegene Wasserwerk der Stadtwerke Schwarzenbek stellt die zentrale Trinkwasserversorgung für die Bürgerinnen und Bürger sicher. Dazu wird Grundwasser verwendet, das im Umkreis des Wasserwerkes entnommen wird. Das genutzte Grundwasser erneuert sich allein aus versickernden Niederschlägen, wobei im Boden vorhandene oder in den Boden ein- oder aufgebrachte Nähr- und Schadstoffe vom Sickerwasser gelöst und aufgenommen, in tiefere Bereiche verlagert und so dem Grundwasser zugeführt werden. Aufgrund des geologischen Aufbaus weisen die für die Wasserversorgung genutzten Grundwasserleiter nur ein eingeschränktes natürliches Schutzpotenzial auf.

Planungsunterlagen stehen zur Einsicht bereit

Weitere Informationen

Info Grundwasserschutz

Durch die Verordnung soll ein angemessener Schutz des Grundwassers im Wasserschutzgebiet sichergestellt werden, ohne dass die Betroffenen vor Ort über Gebühr belastet werden. Aus diesem Grund werden die Planungsunterlagen den Betroffenen vorab zur Einsicht und mit der Möglichkeit zur Stellungnahme vorgelegt. So können Bürgerinnen und Bürger sich mit ihren Ideen und ihrer Kritik einbringen.

Der Verordnungsentwurf und die dazugehörenden Unterlagen werden vom 30. Oktober bis zum 1. Dezember vor Ort (in den Verwaltungen der Stadt Schwarzenbek, des Amtes Büchen und des Amtes Schwarzenbek Land) öffentlich ausgelegt. Zusätzlich wird der Entwurf und ein Erläuterungsbericht erstmals im Internet veröffentlicht (siehe Box rechts). Im Anhörungsverfahren können die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen  bis zum 15. Dezember Einwendungen und Anregungen vorbringen, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden.

Nach der Auswertung der Einwendungen findet vor Ort ein Erörterungstermin statt.

Medien-Information vom 27. Oktober 2017 zum Herunterladen  (PDF, 122KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Verantwortlich für diesen Pressetext: Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: | Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter | Das Ministerium finden Sie im Internet unter

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