BROKDORF/KIEL. Im Kernkraftwerk Brokdorf sind am vergangenen Freitag (13.Oktober) beim Verschließen eines beladenen Transport- und Lagerbehälters vom Typ CASTOR®V/19 Schäden an Verschraubungen des Sekundärdeckels festgestellt worden. Durch Vertauschung von Schrauben bei der Montage des Sekundärdeckels wurden an vier von 48 Gewindesacklöchern zu lange Schrauben eingedreht. Dadurch kam es an vier Schraubbolzen und drei Gewindebohrungen zu Beschädigungen.
Keine Freisetzung radioaktiver Stoffe
Eine Freisetzung von radioaktiven Stoffen aufgrund der Schäden war nicht zu besorgen. Der aktuelle Standort und der Zustand des Transport- und Lagerbehälters auf der Abstellposition im Reaktorgebäude ist sicherheitstechnisch unbedenklich.
Sachverständige klären Ursache
Derzeit werden Reparaturverfahren vom Behälterhersteller ausgewählt. Da es sich bei dem betroffenen CASTOR®V/19 um einen zugelassenen Transport- und Lagerbehälter handelt, ist die Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) als Zulassungsstelle in die Prüfungen nach Verkehrs- und Atomrecht eingeschaltet. Zur detaillierten Klärung der Ursache und zur Prüfung von Maßnahmen gegen Wiederholung hat die Aufsichtsbehörde weitere Sachverständige hinzugezogen.
Hintergrund:
Nach dem Beladen des Transport- und Lagerbehälters mit abgebrannten Brennelementen unter Wasser im Beladebecken wird der Primärdeckel aufgesetzt und auf Dichtheit geprüft. Anschließend wird der Transport- und Lagerbehälter aus dem Beladebecken herausgehoben und auf die Abstellposition am Rand des Brennelementlagerbeckens gebracht. Nach der Entwässerung und Trocknung wird dort der Sekundärdeckel aufgesetzt, verspannt und auf Dichtheit geprüft. Der auf Dichtheit geprüfte Primärdeckel stellt damit eine wirksame Barriere dar. Bis zur ordnungsgemäßen Instandsetzung und abgeschlossenen Dichtheitsprüfungen verbleibt der beladene Transport- und Lagerbehälter im Kontrollbereich.
Das Ereignis wird von der Atomaufsicht als sicherheitstechnisch weniger bedeutsam eingestuft.
Dieses meldepflichtige Ereignis der Kategorie „N“ hat die PreussenElektra-Betreibergesellschaft heute (19. Oktober) fristgerecht der Atomaufsichtsbehörde (Energiewendeministerium) gemeldet.
Erläuterung zu den Kategorien der meldepflichtigen Ereignisse:
Orientiert an sicherheitstechnischer Bedeutung und Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung | Mercatorstraße 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | Telefax 0431 988-7173 | E-Mail: | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter | Das Ministerium finden Sie im Internet unter
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