Navigation und Service

Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Kernkraftwerk Brunsbüttel: Eintrag von Regenwasser in das Feststofflager für radioaktive Abfälle

Letzte Aktualisierung: 28.06.2017

BRUNSBÜTTEL/KIEL. Bei einem Unwetter mit Starkregen ist im Kernkraftwerk Brunsbüttel über ein undichtes Rohr Regenwasser in einen der Räume des Feststofflagers gelangt. Dabei wurden am vergangenen Donnerstag (22. Juni 2017) mehrere Fässer mit gepressten, schwach radioaktiven Rohabfällen mit Wasser benetzt. Wie das Energiewendeministerium heute (28. Juni 2017) weiter mitteilte, wurde keine Radioaktivität freigesetzt. Wischproben an den zugänglichen Fass- und Bodenflächen ergaben keine höheren Aktivitätswerte als die in diesem Lagerraum üblichen (kleiner als 2 Becquerel pro cm²).

Das anfallende Wasser wurde über die Gebäudeentwässerung geordnet abgeleitet. Die Betreibergesellschaft Vattenfall hat die Regenwasserleitung umgehend provisorisch abgedichtet und den Raumbereich getrocknet. Ursache für den Regenwassereintritt ist nach bisherigen Feststellungen ein durch starke Korrosion entstandenes Loch in der Regenwasserleitung, die durch das Feststofflager führt.

Die schleswig-holsteinische Reaktoraufsichtsbehörde (Energiewendeministerium) hat eine Überprüfung sämtlicher Regenwasserleitungen veranlasst und die Betreibergesellschaft aufgefordert, eine konstruktive Lösung zur Herstellung einer dauerhaft standsicheren Regenwasserleitung vorzulegen. Insbesondere wird zurzeit geprüft, ob die Leitung außerhalb des Gebäudes verlegt werden kann. Da es im Kernkraftwerk Brunsbüttel in der Vergangenheit bereits zum Versagen von Regenwasserleitungen durch Starkregen gekommen ist, geht die Behörde von einer systematischen Fehlerursache aus. Auch die Qualität des Alterungsmanagements steht nach Auffassung der Behörde an dieser Stelle in Frage. Die behördlichen Untersuchungen unter Beteiligung unabhängiger Sachverständiger gehen weiter.

Die Betreibergesellschaft des Kernkraftwerks Brunsbüttel hat das Ereignis der Meldekategorie N (Normalmeldung) zugeordnet und der Reaktorsicherheitsbehörde fristgerecht gemeldet. Orientiert an sicherheitstechnischer Bedeutung und Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).

Das Kernkraftwerk Brunsbüttel ist bereits seit 2007 dauerhaft abgeschaltet und befindet sich im Nachbetrieb. Die Stilllegung wird vorbereitet.


Verantwortlich für diesen Pressetext: Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail:
Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.melund.schleswig-holstein.de

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Pressemitteilungen