KIEL. Mit der Unterschrift unter das neue Muschelfischereiprogramm und dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages hat Umwelt- und Fischereiminister Robert Habeck zusammen mit den schleswig-holsteinischen Miesmuschelfischern den Kompromiss zur Zukunft der Miesmuschelwirtschaft im Nationalpark Wattenmeer auch formell besiegelt. Gleichzeitig bekamen die Muschelfischer von der Obersten Fischereibehörde sowie der Nationalparkverwaltung im Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz die langjährigen Zulassungen ausgehändigt.
"Für die nächsten 15 Jahre ist eine naturverträgliche und nationalparkkonforme sowie wirtschaftlich tragfähige Miesmuschelwirtschaft im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer sichergestellt
", sagte Robert Habeck. "Ich freue mich sehr, dass die politische Eckpunktevereinbarung, die wir Mitte 2015 gemeinsam mit den Muschelfischern und den Naturschutzverbänden geschlossen haben, sich als tragfähig erweist. Damit ist ein langjähriger Streit endgültig beigelegt, und die Miesmuschelwirtschaft im Nationalpark hat eine langfristig gute Perspektive hat.
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Habeck betonte das umfassende Abstimmungs- und Beteiligungsverfahren, das vor der Zulassung der Miesmuschelwirtschaft von der Nationalparkverwaltung durchgeführt worden war. Ausdruck dieser Einigkeit sei auch die Zustimmung beider Nationalpark-Kuratorien zu dem neuen Muschelfischereiprogramm.
Dr. Detlef Hansen, Leiter der Nationalparkverwaltung, wies auf die inhaltlichen Kernpunkte der neuen Zulassungen hin, mit denen der Naturschutz im Nationalpark gestärkt wird. Etwa 87 Prozent des Schutzgebiets sind zukünftig frei von jeglicher Miesmuschelwirtschaft. Sie findet nur noch in vier Tidebecken der Schutzzone 2 des Nationalparks statt. Die Kulturfläche wird von 2.300 auf 1.700 Hektar reduziert. Davon dürfen bis zu 250 Hektar für Saatmuschelgewinnungsanlagen genutzt werden. "Die Einigung ist ein wichtiger Meilenstein in der Weiterentwicklung unseres Nationalparks, der ohne die konstruktive Zusammenarbeit auch mit den Naturschutzverbänden nicht zustande gekommen wäre
", so Dr. Hansen.
Peter Ewaldsen, 1. Vorsitzender der Erzeugerorganisation schleswig-holsteinischer Muschelzüchter, bedankte sich im Namen aller Muschelfischer bei Minister Habeck: "Dank Ihrer Vermittlung ist die Einigung mit dem Naturschutz möglich geworden – selbst die letzten Bedenken konnten noch ausgeräumt werden. Wir haben das Vertrauen gefasst, dass diese Einigung lange trägt. Mein Dank gilt auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums und der Nationalparkverwaltung.
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Hintergrund
Das Programm zur Bewirtschaftung der Muschelressourcen im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer wird gemäß § 40 Landesfischereigesetz aufgestellt. Es setzt den Rahmen für eine naturverträgliche und nationalparkkonforme sowie wirtschaftlich tragfähige Muschelwirtschaft. Die mit dem Fang und der Kultivierung von Muscheln im Nationalpark verbundene Wertschöpfung soll verantwortungsbewusst verwirklicht werden. Daher ist die Muschelwirtschaft insbesondere an den Vorgaben des Nationalparkgesetzes und den in nationales Recht umgesetzten relevanten europäischen Richtlinien auszurichten. Die Landesregierung unterstützt das Ziel einer langfristigen, grundsätzlichen über die Laufzeit des jetzigen Programms hinaus reichenden Kooperation von Vertretern der Muschelwirtschaft und des Naturschutzes.
Die Miesmuschelwirtschaft im Nationalpark umfasst die Bewirtschaftung von Muschelkulturbezirken, die Besatzmuschelfischerei und sowie die Gewinnung von Saatmuscheln an künstlich ausgebrachten Substraten (Saatmuschelgewinnungsanlagen). Neben den fischereirechtlichen Zulassungen haben die Muschelfischer – anders als in früheren Jahren – nun auch eine naturschutzrechtliche Zulassung der Nationalparkverwaltung sowie – für die Anlagen im Küstengewässer – eine küstenschutzrechtliche Genehmigung nach dem neuen Landeswassergesetz erhalten.
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