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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Fluglärmschutzbereich für den militärischen Flugplatz Hohn neu festgesetzt

Letzte Aktualisierung: 22.12.2016

KIEL. Von morgen an (23. Dezember 2016) gilt für den militärischen Flugplatz Hohn ein neuer Lärmschutzbereich. Er ist im Vergleich zum bisherigen Lärmschutzbereich deutlich größer und löst abhängig vom Grad der Lärmbelastung unterschiedliche Einschränkungen der baulichen Nutzung oder erhöhte Schallschutzanforderungen aus. So dürfen innerhalb der darin festgelegten Schutzzonen grundsätzlich keine Krankenhäuser, Schulen oder ähnliche Einrichtungen zugelassen werden und zu errichtende Wohnungen müssen erhöhte Schallschutzanforderungen erfüllen. Für bestehende bauliche Anlagen innerhalb der Lärmschutzzonen entstehen dadurch möglicherweise Entschädigungs- oder Erstattungsansprüche der betroffenen Eigentümer. Die entsprechende Landesverordnung wird morgen im Gesetzes- und Verordnungsblatt veröffentlicht.
Durch die Novellierung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) vom 31.10.2007 war das Lärmschutzniveau erhöht worden und die Bundesländer wurden verpflichtet, zur Umsetzung neue Lärmschutzbereiche für die Verkehrsflughäfen und Militärflugplätze festzusetzen.

Nach Abarbeitung einer Prioritätenliste und vorübergehenden Stilllegungsüberlegungen für den militärischen Flugplatz Hohn wurde in Schleswig-Holstein nun mit der neuen Lärmschutzverordnung für den militärischen Flugplatz Hohn der letzte Lärmschutzbereich zur Umsetzung der Novellierung des Fluglärmgesetzes festgesetzt.

Eine Neufestsetzung von Lärmschutzbereichen nach Fluglärmgesetz kann jedoch auch zukünftig erforderlich werden, wenn eine Änderung in der Anlage oder im Betrieb des Flugplatzes zu einer wesentlichen Veränderung der Lärmbelastung in der Umgebung eines Flugplatzes führen wird. Dazu werden die Lärmschutzbereiche bei Vorliegen entsprechender Umstände, spätestens aber nach Ablauf von zehn Jahren seit Festsetzung des Lärmschutzbereiches, überprüft.

Die Landesverordnung zur Festsetzung des Lärmschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Hohn ist mit Kartenmaterial sowie Informationen zu Entschädigungs- und Erstattungsansprüchen unter folgendem Link veröffentlicht:

http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/L/laermschutz/fluglaerm.html

Verantwortlich für diesen Pressetext: Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail:
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