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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Geflügelpest-Virus weiter in Schleswig-Holstein aktiv – Landwirtschaftsminister Robert Habeck: "Die strengen Sicherheitsmaßnahmen müssen wir zum Schutz des Hausgeflügels aufrecht erhalten."

Letzte Aktualisierung: 22.12.2016

KIEL. Bei der Geflügelpest sieht Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Robert Habeck keinen Grund zur Entwarnung. "Das Virus ist in Schleswig-Holstein weiterhin aktiv. Nach wie vor wird es bei Wildvögeln nachgewiesen. Zudem gibt es bundes- und europaweit Ausbrüche der Geflügelpest in einer Reihe von Hausgeflügelbeständen. Um unsere Tiere vor dem hochaggressiven Erreger zu schützen, gelten die Stallpflicht und die strengen Biosicherheitsmaßnahmen im gesamten Land unverändert. Das ist in der jetzigen Lage erforderlich, auch, wenn es für alle Betroffenen nicht leicht ist."

Weiterhin sind in Schleswig-Holstein alle Kreise und kreisfreien Städte von der Geflügelpest betroffen, entweder durch eigene Nachweise oder durch Restriktionszonen aufgrund der Nachweise in einem angrenzenden Kreisgebiet. So wurde jüngst der hochpathogene Geflügelpesterreger des Subtyps H5N8 in einer Möwe und einem Schwan aus Lübeck sowie einem Bussard aus dem Kreis Plön (Funde vom 15. bzw. 16. Dezember) nachgewiesen. Insgesamt wurde der Subtyp H5N8 in Schleswig-Holstein bislang bei 109 Proben von Wildvögeln (z.T. Untersuchung in Poolproben sowie exemplarisch bei Funden mehrerer verendeter Vögel an einem Ort) durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI), dem nationalen Referenzlabor für aviäre Influenza, bestätigt. Betroffen sind zahlreiche Arten wie Wildenten (insbesondere Reiherenten), Wildgänse, Möwen, Schwäne, Seeadler und Bussarde.

Entsprechend der Dynamik des Geflügelpestgeschehens werden die Restriktionszonen – also Sperrbezirke im Umkreis von drei Kilometern um den Fundort eines infizierten Wildvogels und Beobachtungsgebiete im weiteren Umkreis von mindestens sieben Kilometern – von den Kreisveterinärbehörden angepasst. "Die Kreise überprüfen regelmäßig, ob in ihren Gebieten noch Wildvögel mit H5N8 gefunden werden. Erst, wenn es über längere Zeiträume keine Nachweise von H5N8 mehr gab, können bestimmte Maßregeln gemäß Geflügelpest-VO gelockert werden. So konnten in einigen Orten Sperrbezirke in Beobachtungsgebiete umgewandelt werden, so dass dort etwa keine Verbringungsverbote von Geflügel mehr gelten. Das ist aber bislang nur punktuell möglich. Im Großen und Ganzen ist die Lage nach wie vor unverändert", sagte Habeck.

In Deutschland sind bislang 15 Bundesländer von der Wildvogel-Geflügelpest betroffen. Zuletzt brach die Tierseuche in Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen in größeren Hausgeflügelbeständen aus. Die Tiere mussten alle der Geflügelpestverordnung entsprechend getötet werden. Auch in Europa grassiert der Erreger – in Ungarn, Frankreich und den Niederlanden sind zahlreiche Hausgeflügelhaltungen betroffen. "Wir hatten in Schleswig-Holstein bislang nur bis Mitte November Ausbrüche in Geflügelhaltungen. Das ist ein Indiz dafür, dass die ergriffenen Schutzmaßnahmen sinnvoll sind. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass es trotz aller Vorkehrungen zu weiteren Ausbrüchen kommen kann", sagte Habeck.

Das landesweite Aufstallungsgebot, die Einhaltung der strengen Biosicherheitsmaßregeln sowie die Empfehlung der obersten Jagdbehörde, auf Jagd von Wasserwild zu verzichten, gilt es weiterhin zu beachten und penibel umzusetzen.

Zur Frage, ob Verbraucherinnen und Verbraucher nun ihre Weihnachtsgans essen können, verweist das Ministerium auf die Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung. Beim Umgang mit rohem Geflügelfleisch, Geflügelfleischprodukten und Eiern sollten Hygieneregeln eingehalten und vor dem Verzehr die Empfehlung zum ausreichenden Garen von Geflügelfleisch und Eiern beachtet werden. "Daran sollten sich die Verbraucherinnen und Verbraucher halten", sagte Habeck.

Zudem gilt: Geflügelfleisch, Eier und sonstige Geflügelprodukte aus betroffenen Beständen werden nach den Vorgaben der Geflügelpest-Verordnung vernichtet und gelangen nicht auf den Markt. Zur Sicherheit unterliegen in Fällen von Ausbrüchen der Geflügelpest in einem Hausgeflügelbestand dann auch die umliegenden Betriebe Beschränkungen und dürfen im Regelfall kein Geflügel und keine Geflügelprodukten in den Verkehr bringen. Daher ist der Konsum von Geflügelfleisch, Erzeugnissen sowie von Eiern bei Einhaltung aller Vorschriften und Empfehlungen unbedenklich.

Hintergrund

Der Geflügelpest-Erreger des Subtyps H5N8 war am 8. November 2016 erstmals in Schleswig-Holstein nachgewiesen worden. Der Erreger ist hochaggressiv, das FLI geht von einer Pandemie aus, da er inzwischen weltweit aktiv ist.

Umfangreiche Informationen zum Geschehen im Land sind auf der Seite des Landesportals zu finden und werden regelmäßig aktualisiert. Das vom Land eingerichtete Bürgertelefon ist nicht mehr besetzt. Informationen zu den Maßnahmen vor Ort sind bei den zuständigen Kreisveterinärämtern zu erhalten.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail:
Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.melur.schleswig-holstein.de

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