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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Explorationsbohrungen im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer sind nicht genehmigungsfähig

Letzte Aktualisierung: 19.12.2016

KIEL. Die von der Firma Deutsche Erdöl AG (DEA) geplanten Explorationsbohrungen im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer sind nicht genehmigungsfähig. Zu diesem Schluss ist das Ministerium für Energiewende. Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume nach Prüfung der bisher vorgelegten Unterlagen zur geplanten Explorationskampagne vor dem Hintergrund eines aktuellen Rechtsgutachtens gekommen. Dies wird dem für das Verfahren federführend zuständigen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) bis Ende Januar in einer entsprechenden Stellungnahme mitgeteilt.

Grundsätzlich sind nach dem Nationalparkgesetz im Nationalpark Wattenmeer Eingriffe im Sinne des Landesnaturschutzgesetzes, Sprengungen oder Bohrungen verboten. Unter dieses Verbot fallen auch die von DEA beabsichtigen Explorationsbohrungen. Diese Auffassung der Landesregierung wird auch durch ein vom Ministerium in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten untermauert, wie Umweltminister Robert Habeck heute (19. Dezember 2016) im Rahmen einer Sitzung des Umwelt- und Agrarausschusses mitteilte. Das MELUR hatte das Gutachten in Auftrag gegeben, um das komplexe Zusammenspiel zwischen Fragen des Bergrechts und des Nationalparkrechts, die im vorliegenden Fall beide zum Tragen kommen, zu prüfen.

Dem Gutachten zufolge kommt die Erteilung einer Ausnahme oder Befreiung, wie sie das Nationalparkrecht grundsätzlich ermöglicht, für die Explorationsbohrungen nicht in Frage. Vor diesem Hintergrund ist die Vorlage weiterer Unterlagen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung durch das Unternehmen entbehrlich, da angesichts der bereits vorliegenden Kenntnisse nicht zu erwarten ist, dass im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens ein anderes Ergebnis hinsichtlich der Vereinbarkeit mit den Bestimmungen des Nationalparkrechts erzielt werden könnte.

"Wir haben das Rechtsgutachten geprüft. Die Aussagen sind klar und decken sich mit der Bewertung des MELUR . Damit dem Unternehmen keine Kosten für eine umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfung entstehen, die keinerlei Aussicht auf Erfolg hat, ist die Nichtgenehmigungsfähigkeit auch dem Unternehmen direkt mitgeteilt worden", sagte Habeck.

Das MELUR sieht in diesem Zusammenhang auch die Verlängerung der Erlaubnis für das maßgebliche Erlaubnisfeld Heide-Restfläche kritisch. Grund ist, dass das dem Verlängerungsantrag zu Grunde liegende Arbeitsprogramm explizit auf die Durchführung der Explorationsbohrungen im Wattenmeer ausgerichtet ist. Das MELUR wird das LBEG daher bitten, dem Unternehmen diesen Umstand ergänzend mitzuteilen und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Überarbeitung des Arbeitsprogramms einzuräumen.

"DEA begründet den Verlängerungsantrag für das Erlaubnisfeld fast ausschließlich mit den geplanten Erkundungsbohrungen. Da diese aber nicht genehmigt werden können, erscheint aus Sicht des MELUR derzeit auch die Erteilung der Erlaubnisverlängerung zweifelhaft. DEA kann aber im Rahmen einer Stellungnahme darlegen, ob andere Maßnahmen außerhalb des Nationalparks verfolgt werden sollen und entsprechend das Arbeitsprogramm nachbessern. Das Ergebnis wird das LBEG dann prüfen", sagte Habeck.

Hintergrund

Vor der schleswig-holsteinischen Nordseeküste vermutet die Deutsche Erdöl AG (DEA, ehemals RWE Dea AG) neben der bekannten Lagerstätte Mittelplate weitere Ölvorkommen. Zur genaueren Erkundung plant das Unternehmen in einer Explorationskampagne das Abteufen von 3 Explorationsbohrungen im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer sowie eine weitere Explorationsbohrung im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer. Die 3 geplanten Explorationsbohrungen im Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer befinden sich im Erlaubnisfeld Heide-Restfläche, für das eine Verlängerung beantragt wurde. Die Erlaubnis ist eine wesentliche bergrechtliche Genehmigungsvoraussetzung bei bergrechtlichen Betriebsplananträgen.

Die Firma hatte Ende 2011 beim LBEG einen fakultativen "Rahmen-Betriebsplan für die Explorationskampagne Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer" und parallel bei der Nationalparkverwaltung als zuständiger Naturschutzbehörde die Zulassung einer Ausnahme oder Befreiung nach dem Nationalparkrecht beantragt. Im Ergebnis einer naturschutzfachlichen Vollständigkeitsprüfung waren umfangreiche inhaltliche Nachbesserungen erforderlich. Im Dezember 2014 reichte die RWE Dea AG überarbeitete Antragsunterlagen mit der Bitte um Prüfung auf Vollständigkeit ein. Aufgrund der Novellierung des UVP-Rechts bezüglich Bergbauvorhaben sind inzwischen auch die geplanten Explorationsbohrungen UVP- und damit planfeststellungspflichtig. Entsprechende Anträge auf Planfeststellung inklusive der dafür erforderlichen vollständigen Unterlagen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung liegen bisher nicht vor.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@melund.landsh.de
Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter http://www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.melur.schleswig-holstein.de

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