BRUNSBÜTTEL/KIEL. Im abgeschalteten Kernkraftwerk Brunsbüttel sind am 23. November anlässlich eines Sonderprüfprogramms Wanddickenschwächungen bis hin zu vollständiger Durchrostung in einer Rohrleitung festgestellt worden. Die betroffene Leitung befindet sich im Reaktorgebäude und dient der Ableitung radioaktiver Abwässer in den sog. Reaktorgebäudesumpf.
Das teilte die schleswig-holsteinische Reaktorsicherheitsbehörde (Energiewendeministerium) heute (30. November 2016) in Kiel mit. Als Schadensursache vermutet die Behörde wiederum Korrosion. Der betroffene Rohrleitungsabschnitt muss von der Betreibergesellschaft ausgetauscht werden.
Die Betreibergesellschaft hat die Leckage dem Energiewendeministerium gestern (29. November 2016) als Meldepflichtiges Ereignis der Kategorie N gemeldet.
In Anbetracht der Vielzahl der in jüngster Zeit gemeldeten Schäden und Korrosionsbefunde in drucklosen Stahlleitungen ohne Innenbeschichtung hat die atomrechtliche Aufsichtsbehörde veranlasst, dass das Sonderprüfprogramm erweitert wird und die Vor-Ort-Prüfungen durch atomrechtliche Sachverständige beaufsichtigt werden.
Hintergrund
Die betroffene Leitung hat die Aufgabe, Abwässer aus einem Sammelbehälter in den Gebäudesumpf und dann weiter zur Entsorgung zu leiten (Verdampfung, Filterung, Abgabe an die Elbe).
Orientiert an sicherheitstechnischer Bedeutung und Eilbedürftigkeit von Abhilfemaß-nahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).
Das Kernkraftwerk Brunsbüttel ist bereits seit 2007 dauerhaft abgeschaltet und befindet sich im Nachbetrieb. Die Stilllegung wird vorbereitet.
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