BRUNSBÜTTEL/KIEL. Im abgeschalteten Kernkraftwerk Brunsbüttel ist es am 14. September 2016 zu einem unerwarteten Öffnen eines Leistungsschalters an einem Transformator für die Notstromversorgung gekommen. Daraufhin startete das Reaktorschutzsystem automatisch zwei Notstromdiesel zur Versorgung der betroffenen Notstromschiene.
Als Ursache wurde ein Fehler in einer elektronischen Baugruppe (Leittechnikkarte) identifiziert. Die Baugruppe wurde ausgetauscht. Nach anschließendem Testbetrieb wurde die Normalstromversorgung wiederhergestellt.
Die Betreibergesellschaft hat die Störung der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde (Energiewendeministerium) gestern, 20.09.2016, fristgemäß als Meldepflichtiges Ereignis der Kategorie N "Normal" gemeldet.
Die Behörde hat zur Bewertung des Ereignisses Sachverständige hinzugezogen.
Hintergrund
Orientiert an sicherheitstechnischer Bedeutung und Eilbedürftigkeit von Abhilfemaß-nahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).
Das Kernkraftwerk Brunsbüttel ist bereits seit 2007 dauerhaft abgeschaltet und befindet sich im Nachbetrieb. Die Stilllegung wird vorbereitet.
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