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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Ausfall einer Pumpe des Zwischenkühlsystems im Kernkraftwerk Brokdorf

Letzte Aktualisierung: 05.08.2016

BROKDORF/KIEL. Im Kernkraftwerk Brokdorf ist am vergangenen Montag (01.08.2016) während der Durchführung von Wiederkehrenden Prüfungen eine Notzwischenkühlpumpe ausgefallen. Nachdem die Pumpe im Prüfablauf mehrmals ordnungsgemäß zu- und abgeschaltet wurde, löste das Überstromschutzrelais aus und schaltete die Pumpe ab.

Vorsorglich wurden das Überstromschutzrelais und der Pumpenläufer ausgetauscht. Die abschließende Funktionsprüfung ergab keine Beanstandungen.

Der sichere Betrieb der Anlage stand durch die Abschaltung der Notpumpe nicht in Frage. Das zugehörige Hauptsystem stand uneingeschränkt zur Verfügung.

Die Ursachenklärung dauert an. Die Atomaufsicht hat Sachverständige hinzugezogen.

Dieses meldepflichtige Ereignis der Kategorie „N“ hat die PreussenElektra-Betreibergesellschaft heute (05. August) fristgerecht der Atomaufsichtsbehörde (Energiewendeministerium) gemeldet.

Hintergrund

Das Zwischenkühlsystem dient zur Abfuhr der Nachzerfallswärme aus dem Reaktor-kühlkreislauf und bildet die Barriere gegen einen Aktivitätseintrag in das Nebenkühl-wasser und damit die Elbe. Über Wärmetauscher wird die Nachzerfallswärme aus dem Nachkühlsystem in das Zwischenkühlwassersystem aufgenommen und über einen weiteren Wärmetauscher an das mit Elbwasser betriebene Nebenkühlwassersystem abgegeben. Der sicherheitstechnisch wichtige Teil dieses Systems ist mit vier Strängen aufgebaut, wobei zwei für die Störfallbeherrschung erforderlich sind.

Ausfälle im Sicherheitssystem (einschließlich zugehöriger Hilfs- und Nebensysteme) sind meldepflichtig, so dass dieses Ereignis der Atomaufsicht zu melden war.

Erläuterung zu den Kategorien der meldepflichtigen Ereignisse:
Orientiert an sicherheitstechnischer Bedeutung und Eilbedürftigkeit von Abhilfemaß-nahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung

Verantwortlich für diesen Pressetext: Nicola Kabel/Sönke Wendland | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7068 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail:
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