KIEL. Schleswig-Holstein fördert von 2016 bis 2019 die Anschaffung von umweltschonender Gülleausbringungstechnik auf landwirtschaftlichen Betrieben. Es ist ein jährliches Fördervolumen von 1 Million Euro vorgesehen. Gefördert werden soll die Anschaffung von neuer Schleppschuh- und Injektionstechnik. Der Fördersatz für die getätigten Investitionen beträgt 20 Prozent.
Ziel der Förderung ist es, die bei der Gülleausbringung entstehenden Ammoniakemissionen deutlich zu reduzieren. Ammoniak trägt über den Luftreintrag maßgeblich zur Umweltbelastung bei. "Die umweltschonende Technik kann ein wichtiger Beitrag sein, um zu hohe Ammoniakemissionen zu vermeiden und hilft damit dem Klimaschutz. Der am Anfang dieses Jahres von Prof. Taube vorgelegte Nährstoffbericht hat deutlich gemacht, dass in diesem Bereich noch erheblicher Handlungsbedarf besteht
", sagte Minister Habeck.
Zuwendungsberechtigt sind ausschließlich landwirtschaftliche Betriebe. Reine Biogasbetriebe ohne eigene Tierhaltung sind von der Förderung ausgeschlossen.
Anträge für das laufende Kalenderjahr können ab sofort bei der zuständigen Stelle im MELUR eingereicht werden. Die Antragsfrist für das Jahr 2016 endet am 31. Oktober. Weitere Informationen sowie die zur Beantragung des Zuschusses notwendigen Formulare und Anlagen können eingesehen und bei Bedarf heruntergeladen werden.
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