KIEL. An zahlreichen schleswig-holsteinischen Krankenhäusern gibt es Mängel an den Wochenenden und an Feiertagen bei der ärztlichen Fachkunde im Strahlenschutz. Das teilte das Energiewendeministerium (Strahlenschutzbehörde) heute in Kiel mit. Die Behörde hatte 41 schleswig-holsteinische Krankenhäuser unter die Lupe genommen, die auch an Wochenenden, feiertags und nachts Röntgenaufnahmen anfertigen. Überprüft werden sollte, ob hierfür im Strahlenschutz fachkundiges Personal eingesetzt wird. Etwa ein Viertel der überprüften Ärzte konnte die erforderlichen Fachkundenachweise nicht erbringen. Beim medizinischen Assistenzpersonal hat die Überprüfung keine Defizite ergeben.
Hierzu sagte Dr. Dr. Jan Backmann, Leiter der Strahlenschutzbehörde: "Röntgenstrahlung darf am Menschen nur aufgrund einer ‚rechtfertigenden Indikation‘ angewandt werden. Dies erfordert die Feststellung durch den fachkundigen Arzt, dass für den Patienten eine Röntgenaufnahme medizinisch erforderlich ist und dass der gesundheitliche Nutzen der Strahlenanwendung das Strahlenrisiko überwiegt. Das ergibt sich aus der Röntgenverordnung und darauf müssen sich die Patienten verlassen können. Die rechtfertigende Indikation kann aber nur jemand stellen, der die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz hat. Wenn das bei einem Viertel der überprüften Ärzte nicht der Fall war, gibt es für diese erheblichen Nachschulungsbedarf. In nur 15 der überprüften 41 Krankenhäuser waren die während der Überprüfung anwesenden Ärzte im Strahlenschutz ausreichend fachkundig
", fügte Jan Backmann hinzu.
Als Konsequenz legten die Klinikbetreiber unter anderem Maßnahmenkonzepte und Arbeits- und Dienstanweisungen vor, um die Mängel abzustellen. "Erfreulich ist, dass die Kliniken die Möglichkeit nutzten, sich beraten zu lassen, wie die fachkunderechtlichen Vorgaben für die Anwendung von Röntgenstrahlung in den Krankenhausalltag integriert werden können. Die schleswig-holsteinische Ärztekammer, die für die Fachkundebescheinigungen zuständig ist, meldete für das vergangene Jahr einen deutlichen Anstieg der Anzahl erteilter Bescheinigungen im Vergleich zu den Vorjahren und dieser Trend setzt sich in 2016 fort. Das ist auch eine Reaktion auf unsere Überprüfung. Wir werden in diesem Jahr eine Nachuntersuchung durchführen und erwarten, dass die festgestellten Defizite dann abgestellt sind
", so Jan Backmann.
Hintergrund:
Der Strahlenschutz in Krankenhäusern ist ein grundlegender und trotzdem häufig vernachlässigter Bestandteil einer qualitätsgesicherten Patientenversorgung. Vergleichbare Überprüfungen in Hessen und Nordrhein-Westfalen hatten diesbezüglich erhebliche Mängel aufgedeckt, weshalb sich auch Schleswig-Holstein zu der flächendeckenden Prüfung entschlossen hat.
Die Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen birgt neben dem diagnostischen Nutzen immer auch ein gesundheitliches Risiko. Gesetzliche Regelungen sollen deshalb sicherstellen, dass unnötige Strahlenbelastungen für Patienten vermieden werden. Zur Minimierung der durch Röntgenstrahlung erzeugten Belastung ist sowohl eine technisch einwandfreie Ausstattung als auch im Strahlenschutz fachkundiges Personal vorgeschrieben.
Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz wird bei Ärzten in unterschiedliche Anwendungsbereiche gegliedert und erfordert eine zusätzliche Ausbildung. Zum Erwerb der ärztlichen Fachkunde im Strahlenschutz ist eine geeignete Berufsausbildung (i.d.R. Approbation) erforderlich, die Teilnahme an mindestens drei Fachkundekursen nach Röntgenverordnung (Kenntniskurs, Grund- und Spezialkurs) und eine praktische Ausbildung je nach Anwendungsgebiet – für die Notfalldiagnostik über einen Zeitraum von 12 Monaten – sowie mehrere hundert nachgewiesene Röntgenuntersuchungen unter Anleitung. Abschließend findet in Schleswig-Holstein auch noch ein Fachgespräch bei der Ärztekammer statt.
Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail:
pressestelle@mekun.landsh.de
Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter |