BERLIN/KIEL. Umweltminister Robert Habeck hat den Beschluss des Bundesrates zu den Eckpunkten für ein neues Wertstoffgesetz begrüßt. "Wir brauchen ein effizientes und ökologisches Wertstoffgesetz, das verbraucherfreundlich und bürgernah ist. Wir müssen mehr Abfälle verwerten
", erklärte Habeck heute (29. Januar).
Schleswig-Holstein hatte gemeinsam mit den Ländern Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Bremen und Niedersachsen einen Antrag gestellt, der die Eckpfeiler für ein neues Wertstoffgesetz aufzeigt. Zentrale Forderung der fünf Länder ist die Übertragung der Organisationsverantwortung für die Sammlung von Wertstoffen auf die Kommunen. Sortierung und Verwertung der Wertstoffe sollen dann in bundesweit rund 500 definierten Gebieten über eine neue zentrale Stelle ausgeschrieben und vergeben werden.
"Die Bürgerinnen und Bürger nehmen diesen Teil der Abfallentsorgung – den gelben Sack – oft genug noch als Bereich öffentlicher Daseinsvorsorge wahr, das merkt man ganz im Praktischen: Wenn es Fragen gibt, melden sie sich bei den Kommunen. Die Kommunen haben aber derzeit faktisch keinen Einfluss mehr darauf. Diese Verantwortung wollen wir ihnen zurückgegeben. Das Sortieren und Verwerten der Verpackungen und Wertstoffe soll dagegen ausgeschrieben werden, so dass weiterhin Wettbewerb stattfindet
", so Habeck weiter.
Der Einzelhandelsverband hatte in der vergangenen Woche vor einer Steigerung der Entsorgungskosten gewarnt. Dazu sagte Minister Habeck: "Wie der Handel auf eine Verdopplung der Kosten kommt, ist schleierhaft.
" Die Kosten sollen aufgrund eines einheitlichen Modells durch Hersteller und Vertreiber auf der Basis ökologischer Kriterien an die Kommunen erstattet werden. Durch den Wegfall hoher Organisations- und Transaktionskosten der dualen Systeme sei im Gegenteil eher mit sinkenden Gesamtkosten zu rechnen, erklärte Habeck weiter.
Hintergrund:
Seit vielen Jahren wird die Schaffung eines Wertstoffgesetzes diskutiert. Ein solches Gesetz soll die Verpackungsverordnung ablösen und nicht nur Verpackungen, sondern alle sogenannten stoffgleichen Nichtverpackungen wie z.B. Kinderspielzeug und Küchengerätschaften wie Bratpfannen oder Plastikschüsseln, gemeinsam erfassen und verwerten. Im Zuge dessen müssen die bestehenden Verwertungsquoten deutlich erhöht werden. Ziel ist es, ein besseres und innovativeres Recycling mittels ambitionierter "selbstlernender", qualitativ hoher Verwertungsquoten zu erreichen, die Produktverantwortung zu stärken, den Vollzug zu vereinfachen und die kommunalen Interessen genauso wie den Wettbewerb von privaten Anbietern zu wahren.
Antrag der Länder im Internet:
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2015/0601-0700/610-15.pdf
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