Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein hat im Rahmen seiner Überwachungsaufgaben sein diesjähriges Rapssaatgutmonitoring abgeschlossen. Dieses Monitoring erfolgt auf Grundlage eines bundesweit abgestimmten Saatgut-Überwachungskonzepts. Als Teil des regelmäßigen Monitorings wird Rapssaatgut stichprobenweise auf in der EU nicht zugelassene gentechnisch veränderte Konstrukte untersucht.
In diesem Jahr wurden insgesamt 84 Rapssaatgutpartien beprobt. Alle Ergebnisse waren negativ. Da der Anbau von gentechnisch verändertem Raps in der EU nicht erlaubt ist, werden die Saatgutuntersuchungen so terminiert, dass die Ergebnisse rechtzeitig vor der Aussaat vorliegen. Für Saatgut gibt es derzeit keine von der EU-Kommission festgelegten Vollzugsschwellenwerte. In Deutschland gilt die Nulltoleranz, d.h. Saatgut, bei dem Spuren gentechnisch veränderter Organismen (GVO) nachgewiesen werden, darf nicht ausgesät werden.
Das Ergebnis der diesjährigen Beprobung zeigt weiterhin, dass die Saatzuchtfirmen durch ihre Qualitätssicherungsmaßnahmen dafür Sorge tragen, dass konventionelles Rapssaatgut keine Anteile an GVO enthält.
Detaillierte Ergebnisse zu den Saatgutuntersuchungen sind im Landesportal Schleswig-Holstein zu finden.
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